Frequently Asked Questions
Darf man trotz Urlaubssemester hier Prüfungen schreiben?
Die Antwort ist JA ohne Ausnahme und ohne Beschränkungen! Bei Fragen spezifisch zum Antrag wende dich an:
Tel:030- 2093 2184
Was ist das WWG-Reisestipendium und wie kann ich mich darauf bewerben?
Die WWG (Wirtschaftswissenschaftliche Gesellschaft e.V.) der Fakultät vergibt Reisestipendien für Auslandsaufenthalte. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Aufenthaltsdauer und dem Gastland. Je früher die Bewerbung eintrifft, desto größer die Chancen ein Stipendium zu bekommen. Letzter Termin für eine Einreichung ist zwei Wochen vor Antritt des Auslandsstudiums. Alle weiteren Informationen zur Bewerbung findest Du unter: http://www.wiwi.hu-berlin.de/wwg/projekte. Die Ansprechperson ist
Ich habe noch keine zweite Rate des Erasmus-Mobilitätszusschusses bekommen. Woran liegt das und an wen kann ich mich wenden?
Der Erasmus Mobilitätszuschuss wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: die erste (meist weitaus größere) Rate wird ausgezahlt, sobald Du die "Bestätigung über die Aufnahme des Teilstudiums" an Frau Marx sowie eine Kopie deines unterschriebenen Learning Agreements an uns geschickt hast. Die zweite Rate wird für alle Erasmus-Outgoings erst im Juli des akademischen Jahres ausgezahlt, egal ob man im Wintersemester, im Sommersemester oder das ganze akademische Jahr mobil war. Wichtig: Die zweite Rate wird nur ausgezahlt, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Bevor Du also nach dem Geld fragst, solltest Du selbst einmal prüfen, ob Du uns alle Unterlagen geschickt hast!
Ist es schlimm, wenn ich die vorgesehene Anzahl von 25-30 ECTS pro Semester nicht erreiche?
Wenn Du vorher mit dem International Office abklärst, dass du weniger Kurse belegen möchtest, hat dies keine Auswirkungen. Dies gilt auch wenn Du nachweisen kannst, dass Du einfach event. Prüfungen nicht bestanden hast. Kontaktiere uns in diesen Fällen!
Muss ich die Landessprache bereits vor Antritt des Auslandsstudiums fließend beherrschen?
Fließend nicht, denn in der Regel soll ein Auslandsaufenthalt ja auch dazu dienen, die Sprachkenntnisse zu perfektionieren. Man sollte jedoch soweit die Sprache beherrschen, dass man den Vorlesungen ohne größere Schwierigkeiten folgen kann und auch ohne weiteres an einem (Fach-) Gespräch teilnehmen kann. Informieren dich vorher, ob Vorlesungen und Seminare zum Beispiel auch in Englisch angeboten werden. Einige Stipendienprogramme erfordern mehr oder weniger anspruchsvolle Sprachtests. Auch die Zulassungsvoraussetzungen der Gasthochschulen beinhalten in der Regel einen Sprachnachweis.
Wann sollte ich mit den Planungen beginnen, wie viel Vorlauf brauche ich?
Auslandstudienaufenthalte können zum Wintersemester und zum Sommersemester beginnen und eine Semester oder eine ganzes akademisches Jahr (WS + SoS) dauern. Bei Auslandsaufenthalten empfehlen wir, mindestens ein Jahr im voraus mit den Planungen beginnen. Nur in Ausnahmefällen sind kurzfristige Auslandssemester möglich.
Wen muss ich informieren, falls ich mein Auslandsstudium vorzeitig abbreche?
Über Abbruch und dessen Grund musst Du umgehend den Erasmus-Beauftragten im International Office sowie die Gasthochschule schriftlich (per Mail reicht) informieren!
Muss ich den im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Auslandsstudiums erhaltenen Mobilitätszuschuss zurückzahlen?
Gemäß den Förderrichtlinien kann nur ein Erasmus-Aufenthalt von einer Mindestdauer von 3 Monaten gefördert werden. Sollte Dein Aufenthalt weniger als 3 Monate betragen, musst Du den vollen Betrag in der Regel zurückzahlen.
Sollte sich der Aufenthalt von z.B. 9 auf 5 Monate verkürzen, wird der Betrag für 4 Monate zurückgefordert. Sobald Du uns über den Abbruch informiert hast, erhälst Du eine Rechnung über den zurückzufordernden Betrag. Bitte überweise das Geld MIT der Rechnungsnummer auf das Konto der Universität zurück.
Änderung der Bankverbindung
Bitte informiere umgehend Frau Marx (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de), wenn sich deine Bankverbindung ändert, selbst wenn Du von dem Auslandsaufenthalt schon zurück bist. Nur dann kann sichergestellt werden, dass Geld z.B. bei Umverteilungen auch auf Deinem Konto landet.
Beantragung von Auslands-Bafög
Das Auslandsbafög ist NICHT bei der gleichen Stelle wie das Inlands-Bafög zu beantragen. Der Antrag für Auslandsbafög muss bei den für die jeweiligen Länder zuständigen BAföG-Ämtern gestellt werden. Der Mobilitätszuschuss wird nicht auf das BAföG angerechnet. Bitte beachte, dass wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten viele Studierende für ihr Auslandssemester BAföG erhalten, die im Inland keines erhalten! Für die Beantragung benötigst Du entweder eine Bescheinigung vom International Office oder ein vom International Office bestätigtes Formblatt.
Weitere Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/index.php
Liste der zuständigen Stellen findest Du unter: http://www.bafoeg.bmbf.de/1837.php
Was ist ECTS?
Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der rein quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis heißt dies, dass der zeitliche Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 Kreditpunkten pro Jahr oder 30 pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl von ECTS- Anrechnungspunkten zugewiesen, die als Maß für die Einschätzung des Studienaufwandes an der Gasthochschule und damit als Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dient. Das heißt, Du solltest in einem Semester 30 Punkte, in einem Studienjahr 60 Kreditpunkte sammeln.
Vor der Abreise musst Du einen Studienvertrag (Learning Agreement) abschließen. Hier werden die Veranstaltungen festgehalten, die Du an der Gasthochschule besuchen wirst. Das Formular muss von Dir, den Erasmus-Beauftragten u. -Koordinator/inn/en in Berlin und der Gasthochschule unterschrieben werden. Informationen über das Studienangebot der Gasthochschule, Punkteverteilung etc. werden in der Regel von den Gasthochschulen verschickt oder sind übers Internet abrufbar. Anerkennungsfragen solltest Du unbedingt vor der Abreise mit den Verantwortlichen klären.
Was bedeutet die Abkürzung EILC?
Erasmus Intensive Language Course (für in Europa weniger verbreitete Sprachen, d.h. nicht für Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch). Es handelt sich um 3 - 4-wöchige Intensivkurse (Niveau: beginner, intermediate), die vor Beginn des Auslandsstudiums, von einer zentralen Stelle des Gastlandes angeboten werden. Bewerben können sich Studierende, die einen ERASMUS-Studienplatz in dem entsprechenden Land erhalten haben (und dort in der Regel auf Englisch studieren). Die Bewerbungsunterlagen werden üblicherweise im März/April im Internet veröffentlicht und über das International Office an die für die entsprechenden Länder ausgewählten Studierenden weitergeleitet.
Muss ich einen Antrag auf Verlängerung stellen?
Zunächst solltest Du mit der Gasthochschule klären, ob Du den Aufenthalt verlängern kannst. Den Antrag auf Verlängerung findest Du unter "Forms und Documents" (Linkliste links). Solltest Du den Aufenthalt um ein Semester verlängern, reiche bitte für den Zeitraum der Verlängerung ein Learning Agreement nach. Du solltest auch erneut die "Bestätigung Aufnahme des Teilstudiums" an Frau Marx schicken. Eine Verlängerung ist nur vom Winter- aufs Sommersemester möglich.
Bekomme ich Geld für die Zeit der Verlängerung?
Für die Verlängerung können wir voraussichtlich keinen Mobilitätszuschuss auszahlen.
Wann bekomme ich mein Transcript of Records/Zeugnis von der Gasthochschule?
Normalerweise wird es zum Ende des Auslandssemesters bzw. –jahres erstellt und entweder an Dich oder an das International Office geschickt. Sollte es ans International Office geschickt werden, werden wir es dir sofort weiterleiten. Sollte es an dich geschickt werden, lass uns eine Kopie zukommen.
Weitergabe der E-Mail- Adresse
Deine E-Mail-Adresse wird nur zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs an andere interessierte Studierende weitergeleitet.
z.B.:
- ein Studierender sucht Kommiliton/innen, die an die gleiche Partnerhochschule gehen
- ein Studierender in der Orientierungsphase hat konkrete Fragen bzgl. der Studienmöglichkeiten an einer bestimmten Gasthochschule
- ein Outgoing-Student im Ausland möchte seine Wohnung weitergeben
Muss ich eine Rückmeldung zur HU machen?
Ja! Auch im Falle eines Urlaubssemesters musst Du dich zurückmelden, in diesem Fall ändert sich ggf. die Höhe der Zahlung. Falls du ein ganzes Jahr bleibst, vergiss nicht, dich zum Sommersemester zurück zu melden!
Warum bekomme ich Geld nur für 5 (10) Monate, obwohl ich länger im Ausland bleibe?
Für ein Semester können wir den Mobilitätszuschuss nur für maximal 5 Monate und für 2 Semester für maximal 10 Monate auszahlen.
Special Needs / Besondere Bedürfnisse
Für Studierende mit Schwerbehinderung oder mit anderen außergewöhnlichen Bedürfnissen (z.B. Studierende mit Kindern) können beim DAAD über das International Office zusätzliche Fördermittel beantragt werden.
Was ist ein Learning Agreement?
Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag, in dem die Veranstaltungen festgehalten werden, die Sie an der Gasthochschule besuchen. Es ist wichtig, um im Vorfeld die Fragen der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu klären.
Wo finde ich die Formulare?
Alle Formulare sind unter Forms and Documents abrufbar.
Zu meiner ersten Kurswahl haben sich Änderungen ergeben, einige Kurse möchte ich nicht mehr besuchen, andere habe ich hinzugefügt. Was muss ich jetzt tun?
Wenn Du Änderungen in deinem Learning Agreement hast, nutze die sog. "change form" und schicke sie bitte im Laufe des ersten Monats an das WiWi-International Office.
Auf meinem Transcript ist ein Fehler. Wo kann ich das korrigieren lassen?
Wende dich in diesem Fall bitte an den Koordinator deiner Gasthochschule!