Bewerbung für ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Hochschul- bzw. Studiengangwechsel
Ausführliche Informationen zum Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie auf den Internetseiten des Studienbüros.
Wie und wo bewerben Sie sich für ein BWL- bzw. VWL-Studium an der Humboldt-Universität?
Ausführliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen an der Humboldt-Universität zu Berlin erhalten Sie auf der Homepage der Humboldt-Universität zu Berlin, Referat Studierendenservice.
Das Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist stark quantitativ orientiert. Zur Vorbereitung auf Ihre Bewerbung steht auf der Seite unseres Studienbüros ein Mathematik-Selbsttest zur Verfügung. Überprüfen Sie Ihre mathematischen Kenntnisse.
Hochschul- bzw. Studiengangwechsel - Hinweise zu Bewerbungen zum höheren Fachsemester
Bewerbungsfristen für die Bachelorstudiengänge BWL und VWL:
1. Juni bis 15. Juli für das jeweilige Wintersemester
1. Dezember bis 15. Januar für das jeweilige Sommersemester
Bewerbungsfristen für die Masterstudiengänge BWL, VWL, Statistik:
01. Mai bis 31. Mai für das jeweilige Wintersemester
Die Bewerbung zum höheren Fachsemester ist für deutsche Bewerber/-innen bzw. Bildungsinländer/-innen ausschließlich online möglich. Die Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Portal innerhalb der Bewerbungsfristen möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen vollständig am letzten Tag der jeweiligen Bewerbungsfrist an der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt sein muss.
Zur Wahrung der Abgabefrist steht an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Nachtbriefkasten zur Verfügung. Der Nachtbriefkasten befindet sich in der Ziegelstraße 12/13, in der Toreinfahrt vor der Schranke auf der rechten Seite. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Für einen Masterstudiengang können Sie sich nur dann im höheren Fachsemester bewerben, wenn Sie bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind bzw. waren und wenn Sie für den Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben wollen, bereits anrechenbare Leistungen nachweisen können.
Sofern Sie erst das Bachelorstudium abgeschlossen haben, erfolgt die Bewerbung ausschließlich zum 1. Fachsemester. Hier beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen der Humboldt-Universität zu Berlin.
Es kommt vor, dass Unterlagen unvollständig sind. Reichen Sie deshalb die Unterlagen beim Prüfungsausschuss rechtzeitig ein, denn nur dann haben wir noch die Möglichkeit, Sie darüber zu informieren und Sie können die fehlenden Unterlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist an der HU nachreichen. Unterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eintreffen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
In das Online-Portal geben Sie alle geforderten Daten ein und drucken anschließend den gesamten Online-Antrag aus. Schicken sie den Antrag incl. aller geforderten Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen an die im Anschreiben genannte Adresse.
Auf dem Online-Antrag befindet sich ein Strichcode. Dieser wird an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingelesen und Sie erhalten über das Online-Portal die Information, dass Ihre Unterlagen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingegangen sind und durch den Prüfungsausschuss bearbeitet werden.
Der Prüfungsausschuss nimmt nach Eingang Ihrer Unterlagen die Einstufung in das höhere Fachsemester entsprechend Ihrem Leistungsstand vor. Bitte legen Sie immer eine Übersicht Ihrer Prüfungsanmeldungen des aktuellen Semesters bei. Nur so kann der Leistungsstand korrekt beurteilt werden.
Gemäß der geltenden Zugangs- und Zulassungssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgt die Beurteilung des Leistungsstandes nach den geltenden Regeln der Studien- und Prüfungsordnungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. D.h. für die Bewertung des Leistungsstandes der Bewerberin bzw. des Bewerbers werden für die Pflicht- und Wahlpflichtkurse die Anzahl der Studienpunkte berücksichtigt, die für den äquivalenten Kurs an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vergeben werden. Bitte informieren Sie sich anhand der Modulbeschreibungen des entsprechenden Studienganges über die Anzahl der Studienpunkte im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Wurden an der bisherigen Hochschule für einen äquivalenten Kurs mehr Studienpunkte vergeben, verfallen diese. Ggf. führt dies dann zu einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester.
Mit der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist noch keine Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen verbunden. Die Anerkennung erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikulation - siehe unten: "Wichtige Hinweise"
Bewerben Sie sich für einen Masterstudiengang im höheren Fachsemester, müssen Sie zusätzlich eine amtlich beglaubigte Kopie über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss beilegen. Weiterhin sind die in der jeweils aktuell geltenden Fassung der Zugangs- und Zulassungssatzung der HU geforderten Nachweise beizulegen.
Alle Unterlagen werden nach der Einstufung an das Referat Studierendenservice, Zulassungsbüro der Humboldt-Unviversität zu Berlin weitergeleitet. Von dort erhalten Sie den Bescheid über die Zulassung bzw. Ablehnung Ihres Antrags.
Eine Prognose über die Zulassung kann Ihnen vorher niemand geben.
Sie wollen den Studiengang wechseln, sind bereits an der Humboldt-Universität eingeschrieben und haben anrechenbare Prüfungsleistungen für den gewünschten neuen Studiengang?
In diesem Fall ist ebenfalls eine Online-Bewerbung zum höheren Fachsemester innerhalb der Bewerbungsfristen erforderlich und Sie schicken alle erforderlichen Unterlagen an den Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, damit die Einstufung in das höhere Fachsemester vorgenommen werden kann.
Nach der fachlichen Einstufung in ein höheres Fachsemester werden die Unterlagen an das Zulassungsbüro der Humboldt-Universität weitergeleitet. Dort wird über die Zulassung oder Ablehnung Ihres Antrags entschieden. Vom Zulassungsbüro erhalten Sie den endgültigen Bescheid.
Eine Prognose über die Zulassung kann Ihnen vorher niemand geben.
Wichtige Hinweise:
Zugang und Zulassung zum Studium setzen voraus, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu zählt auch, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder Prüfungen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nach den Rechtsvorschriften dieser Hochschule endgültig nicht bestanden hat.
Haben Sie einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten, melden Sie sich nach der Immatrikulation zeitnah im Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und reichen Ihre Leistungsnachweise zur Anerkennung ein. Ist der Leistungsnachweis nicht schlüssig, legen Sie die entsprechenden Modulbeschreibungen vor.
Verfahren zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Ausführliche Informationen zum Verfahren der Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie unter dem Link "Informationen der Prüfungsausschüsse".