Zweitfach Betriebswirtschaftslehre im Bachelor-Kombinationsstudiengang
Der Bachelorstudiengang mit Fächerkombination (Kombinationsbachelor) besteht aus einem Kern- und einem Zweitfach. Der Studiengang kann nur in einer vollständigen Kombination begonnen werden.
Das Zweitfachstudium Betriebswirtschaftslehre umfasst insgesamt 60 Studienpunkte.
36 Studienpunkte sind durch Pflichveranstaltungen zu belegen. Hierbei handelt es sich um folgende Lehrveranstaltungen:
| Lehrveranstaltung | Studienpunkte | empfohlenes Fachsemester |
|---|---|---|
| Externes Rechnungswesen | 6 | 1. Fachsemester |
| Mathematik I * | 6 | 1. Fachsemester |
| Kostenrechnung | 3 | 2. Fachsemester |
| Produktionstheorie | 3 | 2. Fachsemester |
| Statistik 1 * | 4,5 | 2. Fachsemester |
| Absatztheorie | 3 | 1. oder 3. Fachsemester |
| Statistik 2 * | 4,5 | 3. Fachsemester |
| Finanzierung und Investition | 3 | 3. Fachsemester |
| Investmentanalyse und Portfoliomanagement | 3 | 4. Fachsemester |
* Werden die Inhalte in den Pflichtmodulen Mathematik 1 oder Statistik auch im Kernfach erlernt, so wählt die/der Studierende im entsprechenden Umfang Module aus dem quantitativen Angebot der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Wirtschaftsinformatik, Ökonometrie bzw. quantitative Veranstaltungen des Vertiefungsstudiums).
Wahlpflicht-/Wahlmodule der BWL:
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
- Entrepreneurship
- Finanzwirtschaft
- Financial Economics
- Internationales Management
- Marketing
- Internes Rechnungswesen/Controlling
- Externes Rechnungswesen/Wirtschaftsprüfung
- Wirtschaftsinformatik
- Operations Research
(Wählbar ist ebenfalls "Wirtschaftsinformatik" aus dem Basisstudium.)
* Für Studierende mit dem Kernfach Informatik sind alle Veranstaltungen der Wirtschaftsinformatik (Basis- und Vertiefungsstudium) ausgeschlossen.
Nicht bestandene Teilprüfungen können zweimal wiederholt werden.
Wenn sich eine Modulprüfung aus Teilprüfungen zusammensetzt, so sind bei Nichtbestehen der Modulprüfung nur die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen.
Bestandene Teilprüfungen können nicht wiederholt werden.
Die Zweitfachprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten für ein Pflichtmodul ausgeschöpft sind, ohne die entsprechende Modulprüfung mit mindestens „ausreichend“ (4,0) zu bestehen.