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Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissen\=schaftliche Fakultät

Bachelorstudiengänge BWL und VWL

Basis- und Vertiefungsstudium BWL


Allgemeine Informationen zu den Bachelorstudiengängen
"Betriebswirtschaftslehre" und "Volkswirtschaftslehre"


Das Bachelorstudium soll den Studierenden fundierte fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Wirtschaftswissenschaften vermitteln, die es ihnen ermöglichen, in Wirtschaft oder Verwaltung verantwortliche Aufgaben zu übernehmen und zur Lösung wirtschaftlicher Problemstellungen wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Die Studierenden sollen in ihrem Studium die für ein breites und sich ständig wandelndes Berufsfeld erforderlichen überfachlichen Schlüsselqualifikationen erwerben. Sie sollen lernen, das erworbene Wissen kritisch einzuordnen, zu bewerten und zu vermitteln. Das Studium soll dazu beitragen, sie zu lebenslangem Lernen und zur Teamarbeit zu befähigen.

Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad "Bachelor of Science" (B.Sc.) in Betriebswirtschaftslehre bzw. in Volkswirtschaftslehre.

Studienvoraussetzung für beide Studiengänge ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Der Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester. Eine Woche vor Studienbeginn (ca. Anfang Oktober) werden für das 1. Fachsemester Orientierungsveranstaltungen angeboten, die Ihnen einen kleinen Einblick in das Leben unserer Fakultät vermitteln sollen. Ebenfalls findet in dieser Woche ein Brückenkurs Mathematik statt.

Für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre bewerben Sie sich für das erste Fachsemester direkt an der Humboldt-Universität zu Berlin. Beide Studiengänge unterliegen einem universitätsinternen NC. Bewerbungsformulare sowie alle Informationen zu den Modalitäten der Bewerbung und den einzuhaltenden Fristen erhalten Sie hier.

Die Regelstudienzeit beträgt in beiden Studiengängen 6 Semester (einschließlich der Bachelorarbeit). Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 180 Studienpunkte (SP). Für jeden Studenten ist es zwingend notwendig, die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung gründlich durchzuarbeiten. Während des gesamten Studiums ist es auch unerlässlich, die Informationstafeln des Prüfungsamtes und der Studienorganisation in der ersten Etage regelmäßig zu beachten.

Englischkenntnisse in Wort und Schrift werden vorausgesetzt (Lehrveranstaltungen finden zum Teil in englischer Sprache statt). Sprachkurse können am Sprachenzentrum der Humboldt-Universität belegt werden.

Das Studium ist modular aufgebaut. Jedem Modul wird eine Anzahl von Studienpunkten zugeordnet. Dabei entspricht ein Studienpunkt (SP) einem Arbeitsaufwand von insgesamt 30 Arbeitsstunden. Es gibt Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule. Ein Modul besteht aus einer oder mehreren verschiedenen Lehrveranstaltungen, für die Wahlmöglichkeiten und mehrere Teilprüfungen vorgesehen werden können. Module, welche bereits bestandene Teilleistungen enthalten, müssen zwingend abgeschlossen werden.

Der Aufbau der Module ist in den Modulbeschreibungen festgelegt, welche Bestandteil der jeweiligen Studienordnungen sind. Die Modulbeschreibungen können vom Fakultätsrat gestrichen, geändert oder ergänzt werden. Die aktuellen Modulbeschreibungen sind auf der Homepage des Prüfungsbüros (Link: Ordnungen/Module) veröffentlicht.

Eine Modulprüfung besteht aus einer oder mehreren Teilprüfungen, welche studienbegleitend stattfinden. Die Teilprüfungen eines Moduls können aus Klausurarbeiten, aus Seminararbeiten, Referaten, Hausarbeiten, mündlichen Prüfungen oder einer gewichteten Kombination derselben bestehen. Die jeweils zutreffende Prüfungsform und Prüfungsdauer zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wird zu Beginn eines jeden Semesters im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Fakultät veröffentlicht.

Eine Modulprüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfung mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bestanden und alle zum Modul gehörenden Teilprüfungen bestanden wurden. Nicht bestandene Teilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden (Ausnahme: Freiversuch).

Durch die jeweils erste bestandene Teilprüfung in einem Modul legt sich der/die Studierende auf die Belegung und Anrechnung dieses Moduls fest. Spätere Änderungen sind nur unter der Voraussetzung möglich, dass bereits bestandene Teilprüfungen anderen Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodulen zugeordnet werden können.

Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden, eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig.

Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle Modulprüfungen sowie die Bachelorarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bestanden wurden.

Freiversuch: Übersteigt der Umfang der bis zum Ende des dritten Fachsemesters erworbenen Studien­punkte 90 Punkte, so können bestandene Teilprüfungen im Umfang der Differenz zu 90 Stu­dienpunkten wiederholt bzw. ersetzt werden. Studienpunkte, die während eines Urlaubsse­mesters erworben oder die aus anderen Studienzeiten anerkannt wurden sowie Studienpunkte für ein erbrachtes Praktikum, werden hierbei nicht mitgezählt. Die Auswahl der zu wiederholenden bzw. zu ersetzenden Teilprüfung(en) ist spätestens vor der Anmeldung zur Prüfung im vierten Fachsemester dem Prüfungsamt schriftlich zu melden. Wird die aufgrund eines Freiversuchs erbrachte Prüfungsleistung bestanden, so zählt die bessere der beiden erbrachten Prüfungsleistungen. Wird die aufgrund eines Freiversuchs erbrachte Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, so wird die bestandene Prüfungsleistung gewertet. Diese Regelungen gelten nicht im Rahmen eines Teilzeitstudiums nach § 31 der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Humboldt-Universität.

Innerhalb des Bachelorstudiums ist der Bereich Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation (BZQ) mit einem Gesamtumfang von 30 Studienpunkten zu belegen. Dieser Bereich soll den Studierenden die Möglichkeit geben, fachspezifische und fachübergreifende Schlüsselqualifikationen im Umfang von 21 SP zu erwerben. Anrechenbar sind unter anderem die Angebote des Career Centers und des Sprachenzentrums der HU zu Berlin sowie praxisorientierte Lehrveranstaltungen. Nicht anrechenbar sind Sprachkurse in der jeweiligen Muttersprache bzw. Amtssprache des Heimatlandes sowie Deutschkurse für Ausländer unter C1-Niveau GER. Die Qualifikationen können auch im Ausland erworben werden. Weiterhin ist im Bereich BZQ ein mindestens sechswöchiges Praktikum mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug mit 9 Studienpunkten anrechenbar.

Eine Note ist bei Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums sowie bei Kursen des Career Centers nicht zwingend nachzuweisen. Das Bestehen bzw. eine erfolgreiche Teilnahme ist jedoch durch den jeweiligen Dozenten zu bescheinigen und durch die/den Studierenden im Prüfungsbüro einzureichen. Wenn die Kurse des Sprachenzentrums sowie des Career Centers benotet sind, werden diese Noten nicht in das Abschlusszeugnis aufgenommen und fließen auch nicht in die Berechnung der Gesamtnote des Bachelorzeugnisses ein.

BZQ-Module können durch Module eines weiteren (fachfremden) Beifaches, für welches die/der Studierende immatrikuliert ist, oder durch Module aus dem Lehrangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ersetzt werden. In diesem Fall fließen die erworbenen Noten des Beifaches bzw. der Module aus dem Lehrangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses ein.

Praktikum: Das Praktikum soll einen Bezug zum Studienfach haben, der von der/dem Studierenden in einem Begleitschreiben zu erläutern ist. Zusätzlich sind eine Aufgabenbeschreibung (Arbeitsaufgaben, Dauer des Praktikums und wöchentliche Arbeitszeit) und eine Beurteilung des Praktikumbetriebes im Prüfungsbüro einzureichen. Das Praktikum muss einen Umfang von zusammenhängend mindestens 6 Wochen (Vollzeit) haben, wenn es in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung absolviert wird. Alternativ können zwei mindestens vierwöchige Praktika (Vollzeit) in zwei verschiedenen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen absolviert werden.

Das Praktikum ist in der Regel während des Studiums zu absolvieren. Anerkannt werden kann das Praktikum auch dann, wenn es längstens bis zu zwei Jahren vor Studienbeginn absolviert worden ist. Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, eine zumindest zweijährige Tätigkeit in einem Unternehmen oder eine zumindest zweijährige selbständige unternehmerische Tätigkeit kann ebenfalls als Praktikum angerechnet werden. Das Praktikum kann nicht durch Sprachkurse oder Kurse des Career Centers ersetzt werden!

„Beifach“ im Monobachelor: Im Bachelorstudiengang BWL oder VWL ist es möglich, ein weiteres "Beifach" im Gesamtumfang von 20 Studienpunkten in das Studium einzubringen. Voraussetzung ist die Immatrikulation für dieses Beifach. Die Studienpunkte für dieses Beifach kommen aus den Bereichen BZQ sowie dem Bereich der freien Wahl.