Bachelorstudiengänge BWL und VWL
| Basis- und Vertiefungsstudium BWL |
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Allgemeine Informationen zu den
Bachelorstudiengängen
"Betriebswirtschaftslehre" und "Volkswirtschaftslehre"
Das Bachelorstudium soll den
Studierenden fundierte fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich
der Wirtschaftswissenschaften vermitteln, die es ihnen ermöglichen, in
Wirtschaft oder Verwaltung verantwortliche Aufgaben zu übernehmen und
zur Lösung wirtschaftlicher Problemstellungen wissenschaftliche
Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Die Studierenden sollen in ihrem
Studium die für ein breites und sich ständig wandelndes Berufsfeld
erforderlichen überfachlichen Schlüsselqualifikationen erwerben. Sie
sollen lernen, das erworbene Wissen kritisch einzuordnen, zu bewerten
und zu vermitteln. Das Studium soll dazu beitragen, sie zu lebenslangem
Lernen und zur Teamarbeit zu befähigen.
Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad "Bachelor
of Science" (B.Sc.) in Betriebswirtschaftslehre bzw. in
Volkswirtschaftslehre.
Studienvoraussetzung für beide Studiengänge ist die allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife. Der Studienbeginn ist jeweils im
Wintersemester. Eine Woche vor Studienbeginn (ca. Anfang
Oktober) werden für das 1. Fachsemester Orientierungsveranstaltungen angeboten,
die Ihnen einen kleinen Einblick in das Leben unserer Fakultät
vermitteln sollen. Ebenfalls findet in dieser Woche ein Brückenkurs
Mathematik statt.
Für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und
Volkswirtschaftslehre bewerben Sie sich für das erste Fachsemester
direkt an der Humboldt-Universität zu Berlin. Beide Studiengänge
unterliegen einem universitätsinternen NC. Bewerbungsformulare sowie
alle Informationen zu den Modalitäten der Bewerbung und den
einzuhaltenden Fristen erhalten Sie hier.
Die Regelstudienzeit beträgt in beiden Studiengängen 6 Semester (einschließlich der
Bachelorarbeit). Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 180 Studienpunkte
(SP). Für jeden Studenten ist es zwingend
notwendig, die entsprechende Studien- und
Prüfungsordnung gründlich durchzuarbeiten. Während des gesamten
Studiums ist es auch unerlässlich, die Informationstafeln des
Prüfungsamtes und der Studienorganisation in der ersten Etage
regelmäßig zu beachten.
Englischkenntnisse in Wort und Schrift werden vorausgesetzt
(Lehrveranstaltungen finden zum Teil in englischer Sprache statt).
Sprachkurse können am Sprachenzentrum der Humboldt-Universität
belegt werden.
Das Studium ist modular aufgebaut.
Jedem Modul wird eine Anzahl von Studienpunkten zugeordnet. Dabei
entspricht ein Studienpunkt (SP) einem Arbeitsaufwand von insgesamt 30 Arbeitsstunden. Es
gibt Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule. Ein Modul besteht
aus einer oder mehreren verschiedenen Lehrveranstaltungen, für die
Wahlmöglichkeiten und mehrere Teilprüfungen vorgesehen werden können.
Module, welche bereits bestandene Teilleistungen enthalten, müssen
zwingend abgeschlossen werden.
Der Aufbau der Module ist in den
Modulbeschreibungen festgelegt, welche Bestandteil der
jeweiligen Studienordnungen sind. Die Modulbeschreibungen können vom
Fakultätsrat gestrichen, geändert oder ergänzt werden. Die aktuellen
Modulbeschreibungen sind auf der Homepage des Prüfungsbüros (Link:
Ordnungen/Module) veröffentlicht.
Eine Modulprüfung besteht aus einer
oder mehreren Teilprüfungen, welche studienbegleitend stattfinden. Die
Teilprüfungen eines Moduls können aus Klausurarbeiten, aus Seminararbeiten,
Referaten, Hausarbeiten, mündlichen Prüfungen oder einer gewichteten
Kombination derselben bestehen. Die jeweils zutreffende Prüfungsform
und Prüfungsdauer zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wird zu Beginn
eines jeden Semesters im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der
Fakultät veröffentlicht.
Eine Modulprüfung gilt als bestanden,
wenn die Prüfung mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bestanden und alle
zum Modul gehörenden Teilprüfungen bestanden wurden. Nicht bestandene
Teilprüfungen können zweimal
wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen können nicht
wiederholt werden (Ausnahme: Freiversuch).
Durch die jeweils erste bestandene
Teilprüfung in einem Modul legt sich der/die Studierende auf die
Belegung und Anrechnung dieses Moduls fest. Spätere Änderungen sind nur
unter der Voraussetzung möglich, dass bereits bestandene Teilprüfungen
anderen Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodulen zugeordnet werden
können.
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit
kann einmal wiederholt werden, eine zweite Wiederholung ist nicht
zulässig.
Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn
alle Modulprüfungen sowie die Bachelorarbeit mit mindestens
„ausreichend“ (4,0) bestanden wurden.
Freiversuch: Übersteigt der
Umfang der bis zum Ende des dritten Fachsemesters erworbenen
Studienpunkte 90 Punkte, so können bestandene Teilprüfungen im Umfang
der Differenz zu 90 Studienpunkten wiederholt bzw. ersetzt werden.
Studienpunkte, die während eines Urlaubssemesters erworben oder die
aus anderen Studienzeiten anerkannt wurden sowie Studienpunkte für ein
erbrachtes Praktikum, werden hierbei nicht mitgezählt. Die Auswahl der
zu wiederholenden bzw. zu ersetzenden Teilprüfung(en) ist spätestens
vor der Anmeldung zur Prüfung im vierten Fachsemester dem Prüfungsamt
schriftlich zu melden. Wird die aufgrund eines Freiversuchs erbrachte
Prüfungsleistung bestanden, so zählt die bessere der beiden erbrachten
Prüfungsleistungen. Wird die aufgrund eines Freiversuchs erbrachte
Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, so
wird die bestandene Prüfungsleistung gewertet. Diese Regelungen gelten
nicht im Rahmen eines Teilzeitstudiums nach § 31 der Allgemeinen
Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der
Humboldt-Universität.
Innerhalb des Bachelorstudiums ist der
Bereich Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation (BZQ) mit einem Gesamtumfang von 30 Studienpunkten zu belegen. Dieser
Bereich soll den Studierenden die Möglichkeit geben, fachspezifische und fachübergreifende Schlüsselqualifikationen im Umfang von 21 SP zu erwerben. Anrechenbar sind unter anderem die Angebote des Career Centers und des Sprachenzentrums der HU zu Berlin sowie praxisorientierte Lehrveranstaltungen. Nicht anrechenbar sind Sprachkurse in der jeweiligen Muttersprache bzw. Amtssprache des Heimatlandes sowie Deutschkurse für Ausländer unter C1-Niveau GER. Die Qualifikationen können auch im Ausland erworben werden. Weiterhin ist im Bereich BZQ ein mindestens sechswöchiges Praktikum mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug mit 9 Studienpunkten anrechenbar.
Eine Note ist bei Lehrveranstaltungen
des Sprachenzentrums sowie bei Kursen des Career Centers nicht zwingend
nachzuweisen. Das Bestehen bzw. eine erfolgreiche Teilnahme ist jedoch
durch den jeweiligen Dozenten zu bescheinigen und durch die/den
Studierenden im Prüfungsbüro einzureichen. Wenn die Kurse des
Sprachenzentrums sowie des Career Centers benotet sind, werden diese
Noten nicht in das Abschlusszeugnis aufgenommen und fließen auch
nicht in die Berechnung der Gesamtnote des Bachelorzeugnisses
ein.
BZQ-Module können durch Module eines
weiteren (fachfremden) Beifaches, für welches die/der Studierende
immatrikuliert ist, oder durch Module aus dem Lehrangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ersetzt werden. In diesem Fall fließen die erworbenen Noten des Beifaches bzw. der Module aus dem Lehrangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in die
Gesamtnote des Bachelorzeugnisses ein.
Praktikum: Das Praktikum soll einen Bezug zum
Studienfach haben, der von der/dem Studierenden in einem
Begleitschreiben zu erläutern ist. Zusätzlich sind eine
Aufgabenbeschreibung (Arbeitsaufgaben, Dauer des Praktikums und
wöchentliche Arbeitszeit) und eine Beurteilung des Praktikumbetriebes
im Prüfungsbüro einzureichen. Das Praktikum muss einen Umfang von
zusammenhängend mindestens 6 Wochen (Vollzeit) haben, wenn es in einem
Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung absolviert wird.
Alternativ können zwei mindestens vierwöchige Praktika (Vollzeit) in
zwei verschiedenen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
absolviert werden.
Das Praktikum ist in der Regel während
des Studiums zu absolvieren. Anerkannt werden kann das Praktikum auch
dann, wenn es längstens bis zu zwei Jahren vor Studienbeginn absolviert
worden ist. Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, eine
zumindest zweijährige Tätigkeit in einem Unternehmen oder eine
zumindest zweijährige selbständige unternehmerische Tätigkeit kann
ebenfalls als Praktikum angerechnet werden. Das Praktikum kann nicht
durch Sprachkurse oder Kurse des Career Centers ersetzt werden!
„Beifach“ im Monobachelor: Im Bachelorstudiengang BWL oder VWL ist es möglich, ein weiteres "Beifach" im Gesamtumfang von 20 Studienpunkten in das Studium einzubringen. Voraussetzung ist die Immatrikulation für dieses Beifach. Die Studienpunkte für dieses Beifach kommen aus den Bereichen BZQ sowie dem Bereich der freien Wahl.