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Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissen­schaftliche Fakultät

Bewerbung Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

BITTE BEACHTEN SIE: Änderung der Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge zum Wintersemester 2013/14:

1. Mai bis 31. Mai 2013!

 

Hinweise zur Vorbereitung einer Bewerbung für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre:

 

 

Liebe Interessent(inn)en,

Über Ihr Interesse an den Masterstudiengängen BWL bzw. VWL an unserer Fakultät freuen wir uns sehr! Gerne möchten wir Ihnen auf dieser Seite einige Hinweise zu den studiengangsspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen geben. Darüber hinaus erhalten Sie Links zu den verschiedenen Ansprechpartnern bzw. offiziellen Dokumenten der Humboldt-Universität. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise ausschließlich informativen und keinen rechtsverbindlichen Charakter haben.

DIE BEWERBUNG FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER ERFOLGT ONLINE über http://www.hu-berlin.de (Link: Studium).

ENDE DER BEWERBUNGSFRIST (Auschlussfrist): 31. Mai des Jahres!

Das erste Zulassungskriterium für die Zulassung zu einem konsekutiven Masterstudium BWL oder VWL an der HU zu Berlin ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaft. Weiterhin werden Bewerber(innen) berücksichtigt, die einen gleichwertigen Abschluss nachweisen können. Bewerber(innen) für den Masterstudiengang BWL  müssen bei einem einem gleichwertigen Abschluss zwingend mindestens 120 ECTS in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern inklusive den methodischen Fachgebieten und wirtschaftlich relevanten Gebieten des Rechts nachweisen können. 

Ein weiteres Zulassungskriterium ist der Nachweis der methodischen Fächer im ersten berufsqualifizierenen Hochschulabschluss  bzw. Vorstudium. Hierbei kann es sich um grundlegende Veranstaltungen dieser Gebiete im Basisstudium und/oder um weiterführende Veranstaltungen dieser Gebiete im Vertiefungsstudium handeln. Dieses Kriterium ist der quantitativ-methodischen Ausrichtung der Fakultät geschuldet. 

Hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen in den studiengangsspezifischen Zugangs- und Zulassungsbestimmungen:

Masterstudiengang BWL: Mindestens 24 ECTS sind aus den methodischen Fachgebieten (Mathematik, Statistik, Ökonometrie und Mikroökonomik) nachzuweisen.

Masterstudiengang VWL: Mindestens 24 ECTS sind aus den methodischen Fachgebieten (Mathematik, Statistik und Ökonometrie) nachzuweisen.

Wenn die methodischen Prüfungsleistungen nicht eindeutig im Zeugnis zu erkennen sind, empfehlen wir, einen offiziellen Notenausdruck aus Ihrem Prüfungsbüro beizufügen. Auf diesem können Sie entsprechenden Veranstaltungen markieren. In Zweifelsfällen legen Sie die inhaltlichen Beschreibungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen oder Module bei.

Gute englische Sprachkenntnisse sind ein weiteres Zulassungskriterium, da die überwiegende Anzahl der Lehrveranstaltungen in engl. Sprache angeboten wird. Verlangt wird ein englischer Sprachtest, der den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Niveau C1) entspricht. Siehe Zugangs- und Zulassungssatzung der HU zu Berlin.

Falls Sie keinen dieser Teste nachweisen können, besteht die Möglichkeit, am Sprachenzentrum der HU den DAAD-Test zu absolvieren und das Ergebnis den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Dieser Test ist gebührenpflichtig (Prüfungsgebühr bitte beim Sprachenzentrum erfragen) und wird in der Regel 2 x wöchentlich angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich:

Sprachenzentrum der HU zu Berlin
Abteilung Englische Sprache
Sekretariat: Frau Helga Troll, Dorotheenstraße 65 (August-Boeckh-Haus), Raum 338
Telefon: 2093-5015
E-Mail:
helga.troll(at)rz.hu-berlin.de

Studierende, die einen Teil ihres vorherigen Studiums im englischsprachigen Ausland (mit Amtssprache Englisch) absolviert oder zusätzlich dort studiert haben und dies durch Noten (z.B. in Transcripts) im Umfang von mindestens 20 ECTS belegen können, müssen keinen englischen Sprachtest  nachweisen. Auch ein hochschulqualifizierender Schulabschluss im englischsprachigen Raum (Amtssprache Englisch) ersetzt diesen Sprachnachweis.

Weiterhin wird ein Testergebnis des GRE (Graduate Record Exam) oder des GMAT (Graduate Management Admission Test) als Zulassungskriterium in die Auswahl der Bewerber(innen) eingehen. In die Rangliste zur Vergabe der zur Verfügung stehen Studienplätze nach Hochschulauswahlverfahren geht dann die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses zu 51 % sowie ein eingereichtes Testergebnis GRE oder GMAT zu 49 % ein. Bei Nichtvorliegen des GRE oder GMAT-Testergebnisses erfolgt eine Einstufung  der Bewerberin/des Bewerbers auf Basis des Umfangs und der Qualität der im vorangegangenen Studium erbrachten Leistungen in den methodischen Fachgebieten. Diese Einstufung erfolgt in allen Fällen durch eine Auswahlkommission anhand der vollständigen Bewerbungsakte. Nähere Hinweise zur Punkteverteilung bei Nichtvorliegen eines GMAT oder GRE-Testergebnisses erhalten Sie in der Zulassungsordnung.

 

Sie können die Testscores (GRE oder TOEFL) auch direkt an die HU senden lassen. Der Institutionencode der HU zu Berlin ist 8167. Bitte beachten Sie, dass auch bei Zusendung durch das Testinstitut die Bewerbungsfrist eingehalten werden muss. Der Nachweis muss bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis spätestens zur Ausschlussfrist eingegangen sein.
 

Wenn das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung unter Vorbehalt erfolgen:

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 150 ECTS im Notenausdruck nachgewiesen sein. Es dürfen also nicht mehr als 30 ECTS zum erfolgreichen Studienabschluss fehlen!

Bei einer Zulassung unter Vorbehalt erfolgt die Immatrikulation befristet für ein Semester. Das Abschlusszeugnis muss dann bis spätestens zum Ende des Rückmeldezeitraumes des Bewerbungssemesters nachgewiesen werden (für das Wintersemester bis ca. Mitte Februar, den genauen Termin entnehmen Sie die Veröffentlichungen der HU: "Fristen und Termine"). Wird der Nachweis nicht fristgemäß erbracht, erlischt die Zulassung und der Antrag auf Immatrikulation wird endgültig abgelehnt.

Die Form der einzureichenden Dokumente (einfache oder beglaubigte Kopien) entnehmen Sie bitte den Informationen während der Online-Bewerbung.

 

Bewerber(innen) mit ausländischer Staatsbürgerschaft bewerben sich grundsätzlich über Uni ASSIST. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits in Deutschland studiert haben oder sich direkt aus dem Ausland bewerben.

Ausnahme: Bewerber(innen), die bereits ein Studium an der HU absolviert haben, bewerben sich bei der Zulassung für internationale Studierende.

Alle ausländischen Studieninteressierten können sich im Vorfeld der Bewerbung in der Erstberatung für ausländische Studienbewerber(innen) aufgrund ihrer ausländischen Bildungsnachweise zu den Studienmöglichkeiten, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen sowie Bewerbungsmodalitäten und -unterlagen beraten lassen.

Bitte beachten Sie, dass Bewerber mit ausländischer Staatsbürgerschaft weitere Nachweise zu erbringen haben. Z. B. werden zwingend Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) verlangt.

Kontaktdaten der Erstberatung für Internationale Studienbewerber(innen):

Hu zu Berlin
Unter den Linden 6
Raum 2257 (Lichthof West, Ebene 2)
Tel.: +49 30 2093-46724
E-Mail: erstberatung-auslaender@uv.hu-berlin.de

Persönliche Sprechzeiten: Mo: 13-15 Uhr; Di: 10-13 sowie 14-16 Uhr; Mi: 13-16 Uhr.

Telefonische Anfragen stellen Sie bitte ausserhalb der persönlichen Sprechzeiten.
 

Die Bewerbungsformulare, Hinweise zum Studienangebot der HU, zur Bewerbung und Einschreibung sowie Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie auf der  Internetseite der HU zu Berlin (Link Studium).

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai des Jahres. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt und alle Unterlagen bis zu diesem Datum der HU vorliegen müssen. Unvollständige Unterlagen werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!