Direkt zum Inhalt Direkt zur Suche Direkt zur Navigation

Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissen\=schaftliche Fakultät

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Studium | Studienbüro | Beifächer Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in Bachelorstudiengängen mit einem Fach (Monobachelor)

Beifächer Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in Bachelorstudiengängen mit einem Fach (Monobachelor)

Beifächer Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre in Bachelorstudiengängen mit einem Fach (Monobachelor)


In den Beifächern Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sind jeweils 20 Studienpunkte zu erwerben.

Das Beifach Betriebswirtschaftslehre

in Mono-Bachelorstudiengängen der HU zu Berlin besteht aus einem Pflichtmodul im Umfang von 20 SP:

Das Modul Beifach BWL umfasst folgende Lehrveranstaltungen (optional wählbar):
  • Externes Rechnungswesen (8 SP, Wintersemester)
  • Kostenrechnung (4 SP, Sommersemester)
  • Produktionstheorie (4 SP, Sommersemester)
  • Absatztheorie (4 SP, Wintersemester)
  • Organisations- und Entscheidungstheorie (4 SP, Wintersemester)
  • Finanzierung und Investition (4 SP, Wintersemester)

Jede Veranstaltung wird 1 x im Jahr (Winter- oder Sommersemester) angeboten.

Eine detailierte Modulbeschreibung als pdf-Datei erhalten Sie hier.

Das Beifach Volkswirtschaftslehre
in Mono-Bachelorstudiengängen der HU zu Berlin besteht aus zwei Pflichtmodulen:

Das Modul Beifach VWL Teil I umfasst die Lehrveranstaltungen:

  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (4 SP, Angebot im Wintersemester),
  • Wirtschaftsgeschichte (3 SP, Angebot im Sommersemester) und
  • Mikroökonomie I (7 SP, Angebot im Wintersemester).

Im Modul Beifach VWL Teil II wählen Sie optional eine der folgenden Veranstaltungen aus:

  • Mikroökonomie II (6 SP, Angebot im Sommersemester),
  • Makroökonomie I (6 SP, Angebot im Wintersemester),
  • Makroökonomie II (6 SP, Angebot im Sommersemester).

Eine detailierte Modulbeschreibung als pdf-Datei erhalten Sie hier.

Wiederholung von Prüfungsleistungen:

Nicht bestandene Teilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Bestandene Teilprüfungen können nicht wiederholt werden.

Es gibt in jedem Semester zwei Prüfungsabschnitte:

1. Prüfungsabschnitt: ersten 2-3 Wochen der vorlesungsfreien Zeit
2. Prüfungsabschnitt: letzten 1-2 Wochen der vorlesungsfreien Zeit

Bei der Prüfungsanmeldung, welche online erfolgt, können Sie bis zum Ende der Anmeldefrist frei entscheiden, ob Sie den ersten oder zweiten Klausurtermin wählen. Bis zum Ende der Anmeldefrist sind auch Ummeldungen vom 1. auf den 2. Termin bzw. umgekehrt möglich. Nach Ende der Anmeldefrist haben Sie eine Woche lang die Möglichkeit, eventuelle Irrtümer im Prüfungsamt aufzuklären. Danach ist keine Ummeldung mehr möglich!

Nachträgliche Anmeldungen zum 2. Termin sind ausschließlich zulässig

  • bei Nichtbestehen der Klausur im 1. Prüfungsabschnitt bzw.
  • bei Krankheit am Klausurtermin des 1. Prüfungsabschnittes.

Sie sind immer verpflichtet, sich selbst anzumelden, wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen. Es erfolgt keine "automatische" Anmeldung durch das Prüfungsamt.

Ausführliche Hinweise zum Verfahren der Prüfungsanmeldung finden Sie hier.