Direkt zum Inhalt Direkt zur Suche Direkt zur Navigation

Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissen­schaftliche Fakultät

Humboldt-Universität zu Berlin | Wirtschaftswissen­schaftliche Fakultät | Studium | Studiengänge | Informationen zum Promotions- und Habilitationsverfahren

Informationen zum Promotions- und Habilitationsverfahren


 


Vor Beginn der Promotion

  • Sollten Sie noch keinen Betreuer/in für eine Promotion gefunden haben, so besuchen Sie bitte die Webseiten der Lehrstühle der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und informieren Sie sich über die Hochschullehrer/innen und deren Fachgebiete.
  • Wenn Sie eine/n Hochschullehrer/in gefunden haben, die/der Ihnen ein Sie interessierendes Promotionsthema anbieten kann und bereit ist, Sie zu betreuen, füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung als Promotionstudent/in aus.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer/Ihrem Betreuer/in über die geeignete Wahl der Spezialisierung zu Ihrem Promotionsfach.
  • Mit diesem von Ihrer/Ihrem Betreuer/in unterschriebenen Antrag auf Zulassung und Ihrem deutschen Hochschulabschluss (Diplomurkunde und Diplomzeugnis bzw. Bachelor- und Masterurkunden sowie -zeugnisse im Original oder amtlich beglaubigte Kopien) melden Sie sich bitte beim Dekanat, Raum 4-6, Tel. 2093 5673/5674
  • Sollten Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland gemacht haben, legen Sie bitte außerdem eine Bestätigung der Abteilung für Angelegenheiten der Studierenden, Zulassung Ausländer, Frau Elke Nürck (Unter den Linden 6, R. 1048, Tel. 2093 2627), über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Studienabschlusses vor.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ggf. den Zulassungsbescheid. Mit Datum des Zulassungsbescheids beginnt für Sie offiziell die Promotionszeit.
  • Mit dem Zulassungsbescheid müssen Sie sich unter Vorlage Ihrer Studienabschlüsse in der Abteilung für Angelegenheiten der Studierenden, Unter den Linden 6, als Promotionsstudent/in registrieren lassen. (s. § 44 Abs. 2 ASSP: " Promovierende, die nicht Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin sind, werden mit dem Datum
    der Zulassung zur Promotion immatrikuliert. Die Immatrikulation müssen Promovierende innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über die Zulassung zur Promotion unter Vorlage des Zulassungsbescheides im Studierendenbüro schriftlich beantragen. Erfolgt dies nicht, erlischt die Zulassung zur Promotion. Die Promotionsausschüsse werden ermächtigt, die hierfür benötigten Daten an die Studierendenverwaltung zu übermitteln".
  • Weiterführende Informationen: http://forschung.hu-berlin.de/wiss_nachw/wn_proan_ablauf_html
  • Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät


Habilitation



Weitere Informationen zum Promotions- und Habilitationsverfahren erhalten Sie im


Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Spandauer Str. 1, 10178 Berlin
Zimmer 5
Telefon: (030) 2093-5673/5674
Ansprechpartnerin: Frau Wöß

 
 
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der HU-Seite für Promovierende
www.hu-berlin.de/promovierende/