Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

Daten und Fakten zum Studium

Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)

Regelstudienzeit: 6 Semester (3 Jahre)

Umfang des Studiums: 180 ECTS Leistungspunkte (LP)

Unterrichtssprache: Pflichtmodule Deutsch; Wahlpflichtmodule Deutsch oder Englisch. Die verwendete Literatur ist überwiegend Englisch.

Studienbeginn: Wintersemester (Oktober). Übersicht Semesterzeiten

Semesterbeitrag: Der Semesterbeitrag umfasst die Einschreibgebühr, den Beitrag für das Studentenwerk sowie das Semesterticket (ABC + Fahrrad). Ausführliche Informationen erhalten Sie auf dieser Homepage.
 
Studiengang in Kürze

Der Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre bietet eine umfassende wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenausbildung mit quantitativ-methodischer Ausrichtung. Ergänzt wird das wirtschaftswissenschaftliche Studium durch den Überfachlichen Wahlpflichtbereich, in welchem die Gelegenheit gegeben wird, Module an anderen Fakultäten der HU zu studieren, Sprachen zu vertiefen oder neu zu erlernen, berufsvorbereitende Kurse am Career Center zu belegen oder ein Praktikum zu absolvieren. Den Abschluss des Studiums bildet die Bachelorarbeit.

Der Bachelorstudiengang VWL umfasst folgende Bereiche:

Volkswirtschaftslehre (48 LP)
Betriebswirtschaftslehre (18/24 LP)
Bürgerliches Recht und Handelsrecht (5 LP)
Mathematik, Statistik, Ökonometrie (30/36 LP)
Fachlicher Wahlpflichtbereich VWL/Quantitative Methoden/BWL (36 LP)
Überfachlicher Wahlpflichtbereich (25 LP)
Bachelorarbeit (12 LP)
 
Interessen und Fähigkeiten, die Sie mitbringen sollten

- Interesse für wirtschaftliche Zusammenhänge
- Begeisterung für komplexe Fragestellungen
- Spaß an Mathematik
- Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit und Selbstdisziplin
 
Bewerbung

Studienvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife.

Die Bewerbung für das erste Fachsemester des Bachelorstudiengangs VWL erfolgt innerhalb der Frist vom 1. Juni bis 15. Juli des Jahres. Weiterführende Links:

Studienangebot und Bewerbung an der Humboldt-Universität zu Berlin
NC-Werte und Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester (Hochschulwechsel/Quereinstieg) kann zum Wintersemester (Frist: 1. Juni bis 15. Juli des Jahres) oder zum Sommersemester (Frist: 1. Dezember bis 15. Janurar des Jahres) erfolgen. Weiterführende Hinweise zur Einstufung in ein höheres Fachsemester erhalten Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros.
 
Aufbau des Studiums (ausführlich)


Pflichtbereich (77 LP):
 

  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte (6 LP)
  • Mikroökonomie I (6 LP)
  • Mikroökonomie II (6 LP)
  • Makroökonomie I (6 LP)
  • Makroökonomie II (6 LP)
  • Mathematik I (6 LP)
  • Mathematik II (6 LP)
  • Statistik I (6 LP)
  • Statistik II (6 LP)
  • Ökonometrie (6 LP)
  • Recht (Bürgerliches Recht/Handels- und Gesellschaftsrecht) (5 LP)
  • Bachelorarbeit (12 LP)
     

Fachlicher Wahlpflichtbereich (78 LP):

Bereich A: Mindestens 12 LP sind aus folgenden Wahlpflichtmodulen zu erbringen:

  • Außenhandel (6 LP)
  • Labour Economics (6 LP)
  • Einführung in die Spieltheorie (6 LP)
  • Monetary Economics (6 LP)
  • Grundlagen der Finanzwissenschaft I (6 LP)

Bereich B: Mindestens 18 LP sind aus folgenden Wahlpflichtmodulen zu erbringen:

  • Externes Rechnungswesen (6 LP)
  • Internes Rechnungswesen (6 LP)
  • Strategie, Organisation und IT (6 LP)
  • Marketing und E-Business (6 LP)
  • Grundlagen der Finanzwirtschaft I (6 LP)
  • Grundlagen der Finanzwirtschaft II (6 LP)

Bereich C: Des Weiteren sind mindestens 6 LP aus dem Modulangebot der VWL sowie 6 LP aus dem Modulangebot der BWL oder der Quantitativen Methoden (Ökonometrie, Statistik) zu erbringen. 36 weitere LP sind aus dem Fachlichen Modulangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (VWL, BWL, Quantitative Methoden) zu wählen. Dieser Bereich eignet sich sehr gut zur Anerkennung von Modulen mit wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt (z. B. aus einem Auslandssemester).

Hinweis: Werden in den Bereichen A + B mehr als 30 LP absolviert, reduziert sich der Bereich C entsprechend.

Überfachlicher Wahlpflichtbereich (ÜWP, 25 LP - unbenotet):

Der Überfachliche Wahlpflichtbereich hat einen Umfang von 25 LP. Er ist zwingend zu belegen und kann nicht durch die Wahl weiterer Module der Fakultät ersetzt werden. Die Anrechnung von Leistungen erfolgt ohne Note. Ggf. erteilte Noten für Veranstaltungen im ÜWP werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Anrechenbar sind in diesem Bereich:

  • Überfachliche Wahlpflichtmodule anderer Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin (ausgenommen von dieser Regelung ist das Modul Grundkenntnisse des Zivil- und Handels-/Gesellschaftsrechts der Juristischen Fakultät der HU zu Berlin)
  • Sprachkurse des Sprachenzentrums (ausgenommen Sprachkurse in der jeweiligen Muttersprache bzw. Amtssprache des Heimatlandes sowie Deutschkurse für Ausländer unter C1-Niveau GER)
  • Kurse des Career Centers (ausgenommen Einführungskurse in Wirtschaftswissenschaften und Recht)
  • Überfachliche und fachliche Kurse anderer Universitäten
  • Überfachliche und fachliche Auslandskurse
  • Praktikum mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug (10 LP)
  • Portfolio Management Programm (PMP) https://www.esmt.org/degree-programs/masters-management/curriculum/portfolio-management-program


Zum Praktikum:

Das Praktikum muss einen Bezug zum Studienfach haben, welcher in einem Begleitschreiben (Umfang ca. 2 Seiten) zu erläutern ist. Zusätzlich ist ein Praktikumszeugnis (Aufgabenbeschreibung, Dauer des Praktikums und wöchentliche Arbeitszeit) im Prüfungsbüro einzureichen. Das Praktikum muss einen Umfang von zusammenhängend mindestens 6 Wochen Vollzeit haben. „Vollzeit“ kann in den Unternehmen variieren, in einigen Unternehmen ist „Vollzeit“ auch 38 h oder 39 h pro Woche. Anerkannt wird ebenfalls ein mindestens 12wöchiges Praktikum mit der Hälfte der regelmäßigen Vollarbeitszeit. Das Praktikum muss während des Studiums absolviert werden. Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung ist als Praktikum anrechenbar.

Arbeitsverträge als Studentische Hilfskraft in Universitäten oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sind nicht als Praktikum anrechenbar.


Zur Bachelorarbeit:

In der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie ein Thema aus ihrem Fachgebiet selbständig wissenschaftlich bearbeiten können. Die Frist zur Erstellung der Bachelorarbeit beträgt 60 Kalendertage. Die Arbeit soll in der Regel einen Umfang von 60.000 Zeichen ohne Leerzeichen (ca. 25 - 30 Seiten ohne Anhang) haben.

Die Anmeldeunterlagen für die Bachelorarbeit sind im Prüfungsbüro erhältlich. Eine Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt, wenn alle Pflichtmodule bestanden und die durch den Prüfer/die Prüferin definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorgehen: Sie holen sich die Anmeldeunterlagen im Prüfungsbüro ab. Auf dem Anmeldeformular wird das zu bearbeitende Thema sowie der Tag der Themenausgabe durch den Prüfer/die Prüferin vermerkt und unterschrieben. Diese Anmeldung muss dann unverzüglich im Prüfungsbüro abgegeben werden. Im Anschluss werden Sie schriftlich über die Anmeldung sowie alle damit in Verbindung stehenden Fristen informiert.

Hinweise und Formvorschläge erhalten Sie im "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten". Bitte beachten Sie auch eventuelle Vorschriften Ihres Prüfers/Ihrer Prüferin.


Weiterführenden Links:

Modulkatalog und Studien- und Prüfungsordnung
Aufenthalt im Ausland
Studienführer (pdf zum Download)
 

weiterführendes Studium