Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Zulassung zum Promotionsstudium

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Verfahren zur Zulassung zum Promotionsstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Formale Grundlage für die Promotion ist die
Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (21.05.2010).

Für die Anmeldung zum Promotion an der Fakultät befolgen Sie bitte folgende Schritte:

Schritt 1: Betreuungsvereinbarung

Im Falle einer Promotion im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms schließen Sie im Anschluss an ihre erfolgreiche Aufnahme im Programm über die Geschäftsstelle des Programms eine schriftliche Betreuungsvereinbarung ab.

Im Falle einer individuellen Promotion schließen Sie die Betreuungsvereinbarung direkt mit dem/der betreuenden Hochschulprofessor*in ab.

 

Schritt 2: Antrag auf Zulassung zur Promotion

Nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung beantragen Sie Ihre Zulassung zur Promotion beim Promotionsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Dazu reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

  • Antrag auf Zulassung zur Promotion
  • Kopie der Betreuungsvereinbarung
  • aktueller Lebenslauf
  • Kopien aller Hochschulabschlüsse (Bachelor- und Masterurkunden inkl. Notenzeugnisse)

Alle Hochschulabschlüsse müssen zusätzlich im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien vorgelegt werden.

Studienabschlüsse, die an nicht-deutschen Hochschulen erworben wurden, müssen einer sog. Äquivalenzprüfung unterzogen werden. Hierzu benötigt das Promotionsbüro die Abschlusszeugnisse und Notenzeugnisse in deutscher oder englischer Sprache oder in der Originalsprache zusammen mit einer offiziell beglaubigten Übersetzung.

Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag auf Zulassung zur Promotion vollständig ausgefüllt und von der betreuenden Person unterschrieben ist.

(1) Reichen Sie bitte die vollständigen Dokumente vorab digital per Mail zur Vorprüfung ein.

(2) Nach unserer Rückmeldung reichen Sie bitte die geforderten Dokumente in Papierform und mit Originalunterschriften ein.

 

Schritt 3: Zulassungsbescheid

Nach Einreichung aller Unterlagen werden diese geprüft und eine Befürwortung durch den Promotionsrat der Fakultät ausgesprochen. Im Anschluss erhalten Sie vom Promotionsbüro den Zulassungsbescheid. Mit Datum des Zulassungsbescheids beginnt für Sie die offizielle Promotionszeit.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zur Promotion hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums Ihre Promotion noch nicht zu Ende gebracht haben, sind Sie verpflichtet, einen Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit der Promotion einzureichen.

 

Schritt 4: Immatrikulation als Promotionsstudent*in

Nach Erhalt des Zulassungsbescheides durch die Fakultät sind Sie verpflichtet, innerhalb von vier Wochen bei der Studienabteilung der HU einen Antrag auf Immatrikulation oder Registrierung als Promotionsstudent*in zu stellen. Nach diesem Zeitraum verliert die Zulassung zur Promotion durch die Fakultät für die Immatrikulation/Registrierung in der Studienabteilung der HU ihre Gültigkeit.

 


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