Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Formulare

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen
Formulare zur Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten ausschließlich immatrikulierte Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät innerhalb der Sprechzeiten im Prüfungsbüro. Alternativ können Sie diese auch per E-mail beantragen.

 

Studierende, die im Rahmen von ERASMUS im Auslandssemester waren, erhalten das Anerkennungsformular vom International Office. Das Formular ist bereits Bestandteil der Unterlagen, die Sie vor Antritt des Auslandssemesters erhalten haben.

 

Prüfungsanmeldung

Regulär erfolgt die Anmeldung über AGNES - ausgenommen letzter Prüfungsversuch. Das Anmeldeformular für den 1. oder 2. Versuch steht daher nur für Ausnahmefälle zur Verfügung.

Formular zur Prüfungsanmeldung im 1. oder 2. Versuch

Formular zur Prüfungsanmeldung im letzten Versuch

 

Rücknahme einer Prüfungsanmeldung

Regulär erfolgt der Rücktritt über AGNES - ausgenommen letzter Prüfungsversuch. Das Rücktrittsformular für den 1. oder 2. Versuch steht daher nur für Ausnahmefälle zur Verfügung.

Abmeldungen, die nach Ablauf der Rücktrittsfrist im Prüfungsbüro eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Formular zum Prüfungsrücktritt

 

Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit

Das Anmeldeformular zur Bachelor- oder Masterarbeit erhalten Sie derzeit auf Anforderung per E-Mail vom Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: pruefungsbuero-wiwi(at)hu-berlin.de

Das Formular ist unmittelbar nach Ausgabe des Themas im Prüfungsbüro einzureichen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Diese enthält den Abgabetermin, das Thema, die Prüfer:innen und weitere hilfreiche Informationen.

Die Bearbeitungszeit beginnt am Tag nach der Ausgabe des Themas durch die Prüfer:in.

Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten

Welche Veranstaltungen setzen die Prüfer:innen zum Schreiben der Bachelor- oder Masterarbeit voraus?

 

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor- bzw. Masterarbeit

Dieser Antrag wird nicht bei Krankmeldungen gestellt. Der Nachweis eines ärztlichen Attestes ist in der Regel ausreichend. Das ärztliche Attest muss nach Feststellung der Erkrankung spätestens nach 3 Werktagen im Prüfungsbüro vorliegen - Einreichung via E-Mail (nur pdf!). Rückwirkend ausgestellte Tage und verspätet eingereichte Atteste werden nicht berücksichtigt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Dauer der Krankheitstage - Samstag, Sonntag und Feiertage werden mit berücksichtigt.

Antrag