Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Masterstudium Volkswirtschaftslehre

 

Studien- und Prüfungsordnung, Studienabschluss

 
  • Nichtamtliche Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung inkl. aller Änderungen sowie den vollständigen Modulkatalog
  • Studien- und Prüfungsordnung: AMB 48/2016 (zzgl. Änderungen)
  • Studienordnung als Schaubild
  • Behandlung "überzähliger" LP
  • Studienabschluss und Berechnung der Abschlussnote
    Alle Studien- und Prüfungsleistungen der Studien- und Prüfungsordnung sind erfolgreich bestanden.
    Die Masterarbeit wurde mindestens mit der Note 4,0 bewertet.

    Die Abschlussnote errechnet sich aus
    den Noten der Modulabschlussprüfungen gewichtet nach den LP der Module sowie der Note der Masterarbeit (20 LP). Der ÜWP wird nicht berücksichtigt.

    Dabei werden im fachlichen Wahlpflichtbereich 58 LP der bestbenoteten Module berücksichtigt.
    Dies erfolgt aber erst nach Abschluss sämtlicher Prüfungs- und Studienleistungen inkl. ÜWP.

Masterarbeit

 
  • Keine Zulassungsvoraussetzung gemäß PO
  • Anmeldung im Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät - Anmeldeformular via E-Mail
  • Bearbeitungszeit: 90 Tage
    Umfang: ca. 100.000-120.000 Zeichen ohne Leerzeichen (ca. 60 Textseiten ohne Anhang)
  • Beschluss zur Betreuung und Begutachtung
  • Voraussetzungen der Institute und Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten

    Eine Übersicht zu den Voraussetzungen der Institute sowie den Leitfaden "Wissenschaftliches Arbeiten für Studierende" erhalten Sie auf den Seiten des Studienbüros.

Auslandssemester


Diese Studien- und Prüfungsordnung trat mit Ablauf des 30.09.2019 außer Kraft.