Vor der Promotion
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verleiht nach bestandenem Doktorexamen den Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) in folgenden Fächern:
- Volkswirtschaftslehre
- Betriebswirtschaftslehre
- Statistik und Ökonometrie
- Wirtschaftsinformatik
Grundlage für die Zulassung zur Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist die Betreuung durch eine*n Hochschulprofessor*in der Fakultät. Das Betreuungsverhältnis muss durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung geregelt werden.
Sie können entweder im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms oder individuell in enger Abstimmung mit einem betreuenden Hochschulprofessor*in der Fakultät promovieren. Bitte beachten Sie auch, dass einige Hochschulprofessor*innen der Fakultät Promotionen nur im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms betreuen. Mehr Informationen dazu sind auf den jeweiligen Seiten der Hochschullehrer*innen zu finden.
In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit einer externen Promotion. In diesem Fall sind Sie aufgefordert, sich eigenständig eine Betreuungsperson für Ihre Promotion aus dem Kreis der Hochschulprofessor*innen der Fakultät zu suchen.
Schritt 1: Betreuung der Promotion
Ich interessiere mich für eine Promotion und suche nach einem Promotionsprogramm bzw. nach einer betreuenden Person.
Schritt 2: Zulassung zur Promotion
Ich wurde in einem Promotionsprogramm der Fakultät zugelassen oder habe eine betreuende Person für meine Individualpromotion gefunden und möchte zur Promotion zugelassen werden.