Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Abschluss der Promotion

Diese Seite informiert über die nötigen Schritte zum Abschluss der Promotion.

Bitte vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer Dissertation nochmals in der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (21.05.2010) über die nötigen administrativen Schritte zum Abschluss Ihrer Promotion.

Folgende Schritte sind zu beachten:

Schritt 1: Zulassung zum Doktorexamen

Wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Doktorexamen beim Promotionsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung zum Doktorexamen
  • Dissertation in deutscher oder englischer Spache in 5 gebundenen Exemplaren. (Für das Titelblatt, für die Erklärung zu Selbständigkeit und Hilfsmitteln sowie zur kumulativen Dissertation verwenden Sie bitte die Templates in der Rubrik Ordnung & Formulare.)
  • aktueller Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Zeitpunkt des Promotionskolloquium als Promotionsstudierende:r immatrikuliert sein müssen.)
  • Bescheinigung der betreuenden Person über erfolgte Seminarpräsentation
  • ggf. Nachweise über erbrachte Leistungen ("Auflagen")

Bitte reichen Sie alle zuvor angegebenen Dokumente inkl. Dissertation zuerst digital per Mail im Promotionsbüro ein - vor der Drucklegung. Nach erfolgter Vorprüfung der Unterlagen erhalten Sie ein kurzes Feedback. Danach bitten wir Sie um Einreichung aller Dokumente in Druckform und mit Originalunterschriften im Promotionsbüro. Anschließend erhalten Sie vom Promotionsbüro den Zulassungsbescheid zum Doktorexamen.

 


Erstellung der Gutachten

Parallel zum Zulassungsbescheid zum Doktorexamen erhalten die Gutachter:innen den Auftrag, innerhalb von 4 Monaten ihre Gutachten zu erstellen.

Bitte beachten Sie, dass bei Einsetzung von externen Gutachter:innen zuvor ein Promotionsratsbeschluss einzuholen ist, was einen entsprechenden Vorlauf benötigt. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig das Promotionsbüro.

Nach Eingang der Gutachten beginnt die Auslagefrist (2 Wochen im Semester; 4 Wochen in den Semesterferien). Über Beginn und Ende der Auslagefrist informieren wir Sie per Mail.

Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über die weiteren Schritte in Bezug auf die Vorbereitung des Promotionskolloquiums.

 

Schritt 2: Promotionskolloquium

Mit Beginn der Auslagefrist können Sie dann mit der Vorbereitung des Promotionskolloquiums beginnen. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Bitte verständigen Sie sich zunächst mit Ihrer betreuenden Person über die Zusammensetzung der Promotionskommission sowie auf einen Termin für Ihr Promotionskolloquium. Bitte nehmen Sie hierzu auch das Leitfanden für Videokonferenzen zur Kenntnis.
  2. Für das Promotionskolloquium steht i.d.R. Raum 112 in der Spandauer Str. 1 zur Verfügung (videokonferenztauglich). In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
  3. Senden Sie das ausgefüllte Formular Anmeldung Promotionskolloquium mit den Informationen über Datum und Ort des Kolloquiums sowie Ihren Vorschlag zur Besetzung der Promotionskommission bis spätestens 14 Tage vor dem Kolloquiumstermin per Mail an das Promotionsbüro.
  4. Der Dekan setzt daraufhin die Promotionskommission ein und das Promotionsbüro verschickt eine offizielle Einladung an die Kommissionsmitglieder sowie auch an den/die Promovierende:n. Bitte bestätigen Sie dem Promotionsbüro per Mail den Erhalt der Einladung.
  5. In Vorbereitung auf das Kolloquium ist die Erstellung eines Thesenpapiers erforderlich. Das Thesenpapier hat keine formellen Vorgaben. Bezüglich Umfang und Inhalt sprechen Sie sich bitte mit Ihrer betreuenden Person ab. Bitte senden Sie das Thesenpapier bis spätestens 10 Tage vor dem Kolloquiumstermin per Mail an die Mitglieder der Kommission und an das Promotionsbüro.

 


Zwischenzeugnis

Nach bestandenem Promotionskolloquium stellt Ihnen das Promotionsbüro ein Zwischenzeugnis aus. Bitte prüfen Sie alle dort enthaltenen Angaben auf ihre Richtigkeit.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit Erhalt der Doktorurkunde zur Führung des Doktorgrads berechtigt sind.

 

Schritt 3: Veröffentlichung und Verleihung des Doktorgrads
Publikation

Nach bestandenem Promotionskolloquium müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb von zwölf Monaten publizieren. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der HU oder mit einem anderen geeigneten Verlag in Verbindung.

Falls Sie eine Online-Publikation über den HU-edoc-Server beabsichtigen, klären Sie die technischen Details bitte ebenfalls direkt mit der entsprechenden Abteilung der Hochschulschriftenstelle. Bitte beachten Sie hierzu auch den Änderungsbeschluss zur Promotionsordnung vom 17.11.2021.

Bitte reichen Sie im Promotionsbüro die Verlagsbestätigung bzw. die Bescheinigung der Universitätsbibliothek, Abteilung Hochschulschriften über die Abgabe der Pflichtexemplare ein.

 


Promotionsurkunde

Nach Eingang der Publikationsbestätigung im Promotionsbüro wird die Promotionsurkunde ausgestellt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 Wochen.

Mit Erhalt der Promotionsurkunde sind Sie zur Führung des Doktorgrads berechtigt.