Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Bewerbung Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

Ankündigungen für die Bewerbungsphase zum WS 2024/25:

Ausnahmeregelung zur Anerkennung des C1 Sprachtestes Englisch: Es werden auch der "TOEFL-iBT Special Home Edition Test" sowie der "TOEFL ITP" für den Sprachnachweis C1 Englisch anerkannt.

Deutschkenntnisse B1: Es wird voraussichtlich Änderungen bei den Zulassungskriterien geben, so dass Deutschkenntnisse für die Bewerbung gegebenenfalls nicht mehr nachgewiesen werden müssen.


Diese Seite dient der Information und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Rechtsverbindlich ist die Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).

Bitte beachten Sie zudem die übergeordneten Allgemeine Hinweise zur Bewerbung für einen Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre müssen folgende Zugangsvoraussetzungen kumulativ erfüllt sein und bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden:

Zugangsvoraussetzungen
MA Betriebswirtschaftslehre

 
  • Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften oder in einem verwandten Fach

    Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums im Bereich Wirtschaftswissenschaften oder fachverwandter Abschluss mit mindestens 120 ECTS-Credits in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern (inklusive methodischer Fachgebiete und wirtschaftlich relevanter Gebiete des Rechts.

    Steht der Bachelorabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch aus, ist nachzuweisen, dass nicht mehr als 30 ECTS-Credits zum Abschluss fehlen.
     
  • Spezielle Kenntnisse in methodischen Fachgebieten

    Nachzuweisen sind mindestens 24 ECTS-Credits in den methodischen Fachgebieten Mathematik, Statistik, Ökonometrie, Mikroökonomik/Mikroökonomie.

    Berücksichtigt werden Lehrveranstaltungen dieser Gebiete aus dem Basisstudium und/oder dem Vertiefungsstudium, die in erster Linie Grundlagen und Methoden vermitteln und bei denen nicht die (thematische) Anwendung im Mittelpunkt steht. Dieses Kriterium ist der quantitativ-methodischen Ausrichtung der Fakultät geschuldet.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).

    Mikroökonomik/Mikroökonomie als methodisches Fachgebiet beinhaltet dabei vor allem grundlegende wirtschaftstheoretische Ansätze, die die Theorie der Präferenzen, Haushalts- und Unternehmenstheorie sowie die Theorie des Marktgleichgewichts mit Hilfe von mathematischen Methoden analysieren.

    Makroökonomie geht nicht in diesen Bereich ein.

    Wenn die methodischen Prüfungsleistungen nicht eindeutig im Zeugnis zu erkennen sind, fügen Sie eine offizielle Notenübersicht bei. Auf diesem können Sie die entsprechenden Module markieren. Bei nicht eindeutigen Modultiteln bzw. wenn Sie unsicher sind, ob die Lehrveranstaltung/das Modul zu den methodischen Fachgebieten zählt, legen Sie die entsprechende inhaltliche Beschreibung bzw. Modulbeschreibung bei, damit eine inhaltliche Bewertung erfolgen kann.
     
  • Englische Sprachkompetenz

    Nachzuweisen ist englische Sprachkompetenz auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

    Mittels welcher Mindestleistungen das geforderte Sprachniveau nachgewiesen werden kann, entnehmen sie den Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang BWL.

    Zeitliche Begrenzungen der Gültigkeit eines Sprachtestes (z. B. TOEFL / IELTS: 2 Jahre) werden nicht beachtet.
     
  • Deutsche Sprachkompetenz

    Nachzuweisen ist deutsche Sprachkompetenz auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
     
    Mittels welcher Mindestleistungen das geforderte Sprachniveau nachgewiesen werden kann, entnehmen sie den Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang BWL.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA BWL

    Link zu den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang BWL  

 

Zugangsvoraussetzungen
MA Volkswirtschaftslehre

 
  • Bachelorabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichen Fächern im Umfang von 60 ECTS

    Berufsqualifizierender Abschluss eines Hochschulstudiums mit mindestens 60 ECTS-Credits in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern. ECTS-Credits, die auf auf die methodischen Fachgebiete Mathematik, Statistik oder Ökonometrie oder Abschlussarbeiten oder vergleichbare Kompetenzbereiche entfallen, werden hierbei nicht berücksichtigt.

    Steht der Bachelorabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch aus, ist nachzuweisen, dass nicht mehr als 30 ECTS-Credits zum Abschluss fehlen.
     
  • Spezielle Kenntnisse in methodischen Fachgebieten

    Nachzuweisen sind mindestens 24 ECTS-Credits in den methodischen Fachgebieten Mathematik, Statistik und Ökonometrie.

    Berücksichtigt werden Lehrveranstaltungen dieser Gebiete aus dem Basisstudium und/oder dem Vertiefungsstudium, die in erster Linie Grundlagen und Methoden vermitteln und bei denen nicht die (thematische) Anwendung im Mittelpunkt steht. Dieses Kriterium ist der quantitativ-methodischen Ausrichtung der Fakultät geschuldet.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).

    Wenn die methodischen Prüfungsleistungen nicht eindeutig im Zeugnis zu erkennen sind, fügen Sie eine offizielle Notenübersicht bei. Auf diesem können Sie die entsprechenden Module markieren. Bei nicht eindeutigen Modultiteln bzw. wenn Sie unsicher sind, ob die Lehrveranstaltung/das Modul zu den methodischen Fachgebieten zählt, legen Sie die entsprechende inhaltliche Beschreibung bzw. Modulbeschreibung bei, damit eine inhaltliche Bewertung erfolgen kann.
     
  • Englische Sprachkompetenz

    Nachzuweisen ist englische Sprachkompetenz auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

    Mittels welcher Mindestleistungen das geforderte Sprachniveau nachgewiesen werden kann, entnehmen sie den Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang VWL.

    Zeitliche Begrenzungen der Gültigkeit eines Sprachtestes (z. B. TOEFL / IELTS: 2 Jahre) werden nicht beachtet.
     
  • Deutsche Sprachkompetenz

    Nachzuweisen ist deutsche Sprachkompetenz auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
     
    Mittels welcher Mindestleistungen das geforderte Sprachniveau nachgewiesen werden kann, entnehmen sie den Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang VWL.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA VWL

    Link zu den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang VWL

Wenn Sie diese Zugangsvoraussetzungen nachweisen können und alle bei der Bewerbung geforderten Dokumente fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form eingereicht haben, nehmen Sie am Auswahlverfahren teil.

 

Auswahlkriterien
MA Betriebswirtschaftslehre

 
  • Auswahlkriterium I: Abschlussnote (80 vom Hundert)

    Zu 80 % wird die Abschlussnote bzw. vorläufige Abschlussnote des vorangegangenen Studiums berücksichtigt.
     
  • Auswahlkriterium II: Spezielle Kenntnisse in Methoden: Grundkenntnisse in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS (10 vom Hundert)

    Der Nachweis von Grundkenntnissen in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS kann sich rangverändernd auswirken.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).
     
  • Auswahlkriterium III: Berufspraktische Erfahrung im betriebswirtschaftlichen Bereich (10 vom Hundert)

    Berücksichtigungsfähig ist eine im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika erworbene berufspraktische Erfahrung im betriebswirtschaftlichen Bereich im Umfang von nicht weniger als 1800 Zeitstunden innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn des Bewerbungszeitraumes. Berufspraktische Erfahrungen, insbesondere Praktika, die als Bestandteil des Studiums in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind nicht berücksichtigungsfähig.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA BWL

    Link zu den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang BWL

 

Auswahlkriterien
MA Volkswirtschaftslehre

 
  • Auswahlkriterium I: Abschlussnote (80 vom Hundert)

    Zu 80 % wird die Abschlussnote bze. vorläufige Abschlussnote des vorangegangenen Studiums berücksichtigt.
     
  • Auswahlkriterium II: Spezielle Kenntnisse in Methoden: Grundkenntnisse in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS (10 vom Hundert)

    Der Nachweis von Grundkenntnissen in Ökonometrie im Umfang von mindestens 6 ECTS kann sich rangverändernd auswirken.

    Das Fachgebiet Ökonometrie umfasst dabei vor allem Interpretation und Schätzen von Parametern sowie Hypothesentests im multiplen linearen Modell (auch unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Standardannahmen).
     
  • Auswahlkriterium III: Berufspraktische Erfahrung im volkswirtschaftlichen Bereich (10 vom Hundert)

    Berücksichtigungsfähig ist eine im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika erworbene berufspraktische Erfahrung im volkswirtschaftlichen Bereich im Umfang von nicht weniger als 1800 Zeitstunden innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn des Bewerbungszeitraumes. Berufspraktische Erfahrungen, insbesondere Praktika, die als Bestandteil des Studiums in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind nicht berücksichtigungsfähig.
     
  • Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsregeln für den MA VWL

    Link zu den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang VWL

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

  • Kann ich mich für mehrere Masterstudiengänge bewerben?

    Nein, Sie können sich nur für einen Masterstudiengang der HU zu Berlin bewerben.
     
  • Kann ich Unterlagen nachreichen?

    Das ist nicht möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig spätestens am Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein (Ausschlussfrist). Nachreichungen werden nicht entgegen genommen.
     
  • Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Eine Bewerbung wird berücksichtigt, wenn nicht mehr als 30 ECTS Credits zum Studienabschluss fehlen und die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen sind. Bei Zulassung unter Vorbehalt erfolgt die Immatrikulation befristet für ein Semester. Das Abschlusszeugnis muss dann bis spätestens zum Ende des Bewerbungssemesters nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß erbracht, erlischt die Zulassung und der Antrag auf Immatrikulation wird endgültig abgelehnt.
     
  • Wo kann ich den DAAD-Sprachtest machen?

    Für immatrikulierte Studierende der Humboldt-Universität besteht die Möglichkeit, den DAAD-Sprachtest Englisch am Sprachenzentrum der HU zu absolvieren. Dieser Test ist gebührenpflichtig und wir in der Regel zweimal wöchentlich angeboten. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen. Homepage Sprachenzentrum
     
  • Ich studiere bereits im Master und möchte an die HU wechseln. Was muss ich beachten?

    Auch wenn Sie bereits in einem Masterprogramm studieren, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen des ersten Fachsemesters erfüllen und bei der Bewerbung nachweisen. Zusätzlich dazu müssen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester 30 ECTS Credits anrechenbare Prüfungsleistungen pro Semester nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Einstufung erhalten Sie auf den Internetseiten des Prüfungsbüros.