Habilitationsverfahren
Eine Habilitation an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist auf den Fachgebieten Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Statistik und Ökonometrie und Wirtschaftsinformatik möglich.
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach (Habilitationsfach) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens wird vom erweiterten Fakultätsrat die Lehrbefähigung zuerkannt. Mit der Habilitation wird im Land Berlin kein akademischer Grad verliehen.
Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 24.01.1996.