Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Fördermöglichkeiten im Bereich Gleichstellung

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten im Bereich Gleichstellung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät stellt 5% ihres Jahreshaushalts zur Förderung und Unterstützung von Gleichstellungsmaßnahmen zur Verfügung. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt die Vergabe der Gleichstellungsmittel durch die dezentrale Frauenbeauftragte der Fakultät in Abstimmung mit dem Dekanat. Grundlage der Förderung bildet das Gleichstellungskonzept der Fakultät.

Was wird gefördert?
a) Reisekostenzuschüsse
Gefördert werden Reisekostenzuschüsse im Umfang von bis zu 500 € für Forschungsaufenthalte von mindestens einem Monat sowie die Teilnahme an Konferenzen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass der Forschungsaufenthalt bzw. die Konferenz karrierefördernd für die Teilnehmerin ist und ein langfristiger Vorteil im Hinblick auf die wissenschaftliche Qualifizierung erreicht werden kann.
b) Mitgliedschaften
Gefördert werden Zuschüsse im Umfang von bis zu 200 € für Mitgliedschaften in relevanten internationalen Verbänden, Vereinigungen etc. (beispielsweise Academy of Management), die mindestens einmal pro Jahr eine internationale Fachtagung, Konferenz etc. durchführen. Die Förderanträge sind jährlich zu stellen; die maximale Förderungsdauer beträgt drei Jahre.
c) Bezuschussung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Gefördert werden Zuschüsse im Umfang von bis zu 250 € für flexible Kinderbetreuung, um die Teilnahme an prüfungsrelevanten Lehrangeboten, Konferenzen, Workshops, Sitzungen etc. zu ermöglichen. Die flexible Kinderbetreuung darf eine Regelbetreuung nicht ersetzen; Voraussetzungen für die Nutzung bzw. Bezuschussung von flexibler Kinderbetreuung können zum Beispiel ein unerwarteter Ausfall der Regelbetreuung bei dienstlicher/studienbezogener Unabkömmlichkeit des Elternteils oder auch die Teilnahme an wissenschaftlichen/studienrelevanten Veranstaltungen, die notwendigerweise über die Regelbetreuungszeit hinausgehen, sein.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Frauen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die Studentinnen, angestellte Wissenschaftlerinnen oder Doktorandinnen mit einem Stipendienvertrag sind und über kein eigenes Forschungs- oder Sachmittelbudget verfügen. Einen Antrag auf Bezuschussung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Fördermöglichkeit c) können ebenfalls angestellte Mitarbeiterinnen sowie Professorinnen der Fakutät stellen.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte die folgenden Antragsformulare:

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (ggf. inklusive notwendiger Anlagen) als eine PDF-Datei an folgende Adresse: wiwifrau@cms.hu-berlin.de.