Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

FAQ

Allgemeine Fragen

Was sind ECTS?

Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der rein quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis heißt dies, dass der zeitliche Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 Kreditpunkten pro Jahr oder 30 pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl von ECTS- Anrechnungspunkten zugewiesen, die als Maß für die Einschätzung des Studienaufwandes an der Gasthochschule und damit als Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dient. Das heißt, es sollten in einem Semester 30 Punkte, in einem Studienjahr 60 Kreditpunkte gesammelt werden.

Vor der Abreise muss ein Studienvertrag (Learning Agreement) abgeschlossen werden. Hier werden die Veranstaltungen festgehalten, die an der Gasthochschule besuchen werden. Das Formular muss von der/vom Studierenden, den Erasmus-Beauftragten u. -Koordinator*innen in Berlin und der Gasthochschule unterschrieben werden. Informationen über das Studienangebot der Gasthochschule, Punkteverteilung etc. werden in der Regel von den Gasthochschulen verschickt oder sind über das Internet abrufbar. Anerkennungsfragen solltenunbedingt vor der Abreise mit den Verantwortlichen geklärt werden.

Weitergabe der E-Mail- Adresse

Die E-Mail-Adresse, die im Erfahrungsbericht angegeben wurde,  wird nur zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs über den Erfahrungsbericht an andere interessierte Studierende weitergeleitet. Sie sind nicht gezwungen, Ihre Email-Adresse im Erfarhungsbericht einzutragen.

Besondere Bedürfnisse

Für Studierende mit Schwerbehinderung oder mit anderen außergewöhnlichen Bedürfnissen (z. B. Studierende mit Kindern) können beim DAAD über das International Office zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Muss eine Rückmeldung zur HU erfolgen?

Ja! Auch im Falle eines Urlaubssemesters musst sich jede/r Studierende/r zurückmelden, in diesem Fall ändert sich ggf. die Höhe der Zahlung. Falls er Auslandsaufenthalt ein ganzes Jahr betrug, bitte nicht vergessen, sich zum  Sommersemester zurückzumelden!

Dürfen  trotz Urlaubssemester an der HU Prüfungen abgelegt werden?

Ja, ohne Ausnahme und ohne Beschränkungen! Bei Fragen spezifisch zum Antrag wenden Sie sich an das:

Immatrikulationsbüro

Unter den Linden 6

10099 Berlin

Raum: 1043

Tel: 030- 2093 2184

 

Fragen zur Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts

Wann sollte mit den Planungen begonnen werden? Wie viel Vorlauf ist nötig?

Auslandstudienaufenthalte können zum Wintersemester und zum Sommersemester beginnen und ein Semester oder ein ganzes akademisches Jahr (WS + SoSe) dauern. Bei Auslandsaufenthalten empfehlen wir, mindestens ein Jahr im Voraus mit den zu Planungen beginnen. Die Bewerbungsfrist für einen Erasmus Platz endet jedes Jahr am 31. Dezember für das darauffolgende akademische Austauschjahr. Die Bewerbungsfrist für die Restplätze endet am 31. Mai jeden Jahres.

Muss die Landessprache bereits vor Antritt des Auslandsstudiums fließend beherrscht werden?

Fließend nicht, denn in der Regel soll ein Auslandsaufenthalt  dazu dienen, die Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Sprache sollte jedoch so beherrschen werden, dass Vorlesungen ohne größere Schwierigkeiten gefolgt werden kann. Informieren Sie sich vorab, ob Vorlesungen und Seminare auch in Englisch angeboten werden. Einige Stipendienprogramme erfordern mehr oder weniger anspruchsvolle Sprachtests. Auch die Zulassungsvoraussetzungen der Gasthochschulen beinhalten in der Regel einen Sprachnachweis.

Wo finde ich Informationen zum OLS (Sprachtest)?

Bevor das Erasmus-Semester los geht, bekommen Sie per Email einen Link von der EU zum OLS Sprachtest geschickt. Alle Infos zum OLS Sprachtest gibt es hier: https://erasmusplusols.eu/de/

Dieser Sprachtest ist eine weitere Voraussetzung zur
Auszahlung der ersten Rate des Erasmus-Stipendiums. Der Test wird in der Sprache durchgeführt, als Hauptunterrichtssprache Erasmus Grant Agreement angegeben wurde.

Wo befinden sich die Formulare/Vorlagen?

Die Vorlagen sind im Bereich „Durchführung“ als Download auf den Webseiten des IO verfügbar UND im Bereich "Dokumente und Formulare" auf unserer Moodle-Gruppe "Erasmus Outgoings WiWi".

Was ist ein Learning Agreement?

Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag, in dem die Veranstaltungen festgehalten werden, die an der Gasthochschule besucht werden sollen (mind. 24 ECTS, bei Trimester mind. 15 ECTS).

Was tun bei Unsicherheiten über die Anrechnung von Auslandskursen? 🖉

Die fachliche Vorprüfung erfolgt für das Gebiet der VWL durch die/den Studienfachberater:in für VWL, für das Gebiet der Methodischen Grundlagen / Quantitativen Methoden durch die Fachprofessor:innen der genannten Fachgebiete und für das Gebiet der BWL durch das Prüfungsbüros in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Gassen. Bitte wenden Sie sich nur bei Unsicherheit an die Ansprechpartner:innen. Umfangreiche Kurslisten werden NICHT geprüft. ÜWP- und Sprachkurse werden ebenfalls nicht geprüft

Muss die  vorgegebene Anzahl von 30 ECTS pro Semester erreicht werden?

Die Vorgabe von 30, mindestens 24 ECTS (bei Trimester 15 ECTS), gilt in erster Linie für die Erasmus Förderung. Studierende mit Auslandsaufenthalt in der Schweiz müssen sich an die Anforderungen der jeweiligen Partneruniversität halten. In der Schweiz gibt es keine Erasmus Förderung, sondern die Studierenden werden direkt von der Partneruniversität in der Schweiz gefördert.

Um die Erasmus Förderung zu erhalten, müssen während des Auslandssemesters mindestens 24 ECTS Punkte absolviert (Prüfung bestanden!) werden. Zu diesen  30 bzw. 24 ECTS Punkten zählen auch Sprachkurse, die im Ausland belegt wurden. Wenn nur ein Trimester im Ausland studiert wird, verringert sich die Mindestanforderung auf 15 ECTS Punkte. Wie viele ECTS Punkte nach dem Auslandssemester an der HU angerechnet werden, ist eine individuelle Entscheidung und richtet sich u. a. nach dem Studienfortschritt. Um die  Erasmus Förderung zu erhalten müssen jedoch mindestens 24 - 30 ECTS auf dem ausländischen Transcript of Records ausgewiesen sein.

Zur ersten Kurswahl haben sich Änderungen ergeben, einige Kurse werden nicht mehr besucht, andere wurden hinzugefügt. Was muss getan werde?

Erasmus

Wenn sich Änderungen im Learning Agreement ergeben haben, können diese direkt auf der OLA Plattform vorgenommen werden. Das überarbeitete OLA sollte im Laufe des ersten Monats unterschreiben und nochmal über die OLA Plattform eingesendet  werden. Die HU und die Gastuni können die Änderungen einsehen, überprüfen und unterschreiben.

 Nicht- Erasmus

Wenn sich Änderungen im Learning Agreement ergeben, muss Teil ll des Learning Agreements "Während der Mobilitätsphase“ ausgefüllt und dann (mit Unterschrift) in die HU-Box abgelegt werden. Die Vorlagen sind im Bereich "Dokumente und Formulare" auf unserer Moodle-Gruppe "Erasmus Outgoings WiWi".

Wann ist das Transcript of Records/Zeugnis von der Gasthochschule erhältlich?

Normalerweise wird es zum Ende des Auslandssemesters bzw. – jahres erstellt und entweder die/den Studierende/n selbst  oder an das International Office geschickt. Sollte es an das International Office geschickt werden, wird die/der Studierende informiert. Sollte es an die/den Studierende/n geschickt werden, muss das International Office eine Kopie erhalten  (bitte in der HU-Box hochladen).

Auf dem Transcript ist ein Fehler. Wie kann der Fahler korrigiert werden?

Bitte in diesem Fall direkt an die/den Koordinator*in der Gasthochschule wenden!

Wie kann ich meine Kurse aus dem Ausland anrechnen lassen?

Die Anrechnung erfolgt nach abgeschlossenem Auslandssemester über das Prüfungsbüro: https://www.wiwi.hu-berlin.de/de/studium/pa/standardseite

Sie benötigen das vollständige Transcript of Records aus dem Auslandsemester, sowie den Anerkennungsnachweis.

Muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wenn länger als geplant im Ausland studiert werden möchte?

Zunächst sollte mit der Gasthochschule geklärt werden, ob der Aufenthalt verlängert werden kann. Der Antrag auf Verlängerung findet sich in der Moodle Gruppe "Erasmus Outgoings Wiwi". Eine Verlängerung ist nur vom Winter- auf das Sommersemester möglich.

Wird der Erasmus-Mobilitätszuschuss auch für die Zeit der Verlängerung gewährt?

Für die Verlängerung kann die Erasmus Förderung nicht zugesichert werden. Wenn Geld im „Förder-Topf" übrig ist, wird die Förderung verlängert.

Wer  muss informiert werden, falls das Auslandsstudium vorzeitig abgebrochen wird?

Über Abbruch und dessen Grund muss umgehend der Beauftragten im International Office sowie die Gasthochschule schriftlich (per Mail) informiert werden!

Muss im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Auslandsstudiums der erhaltene Mobilitätszuschuss zurückgezahlt werden?

Gemäß den Förderrichtlinien kann nur ein Erasmus-Aufenthalt von einer Mindestdauer von 3 Monaten gefördert werden. Sollte ein Aufenthalt weniger als 3 Monate betragen, muss  der  volle Betrag zurückgezahlt werden.

Sollte sich der Aufenthalt von z. B. 9 auf 5 Monate verkürzen, wird der Betrag für 4 Monate zurückgefordert. Sobald der der  Abbruch gemeldet wurde, erhältsen Sie  eine Rechnung über den zurückzufordernden Betrag. Bitte überweisen Sie das Geld MIT der Rechnungsnummer auf das Konto der Universität zurück.

 

Fragen zur Finanzierung

Welche Finanzierungsmöglichkeiten habe ich für einen Auslandsaufenthalt?

Informationen bezüglich Finanzierungsmöglichkeiten im Ausland finden Sie hier: https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/finanzierung-1

Warum erhält man nur einen Erasmus-Zuschuss für 4 (8) Monate, obwohl der Auslandsaufenthalt länger andauerte?

Für ein Semester kann momentan der Mobilitätszuschuss nur für maximal 4,5 Monate und für 2 Semester für maximal 8,5 Monate auszgezahlt werden. Bei einem Trimester wird die Erasmus Förderung momentan für 3 Monate ausgezahlt.

Was ist das WWG-Reisestipendium und wie kann man sich darauf bewerben?

Die WWG (Wirtschaftswissenschaftliche Gesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berline.V.) vergibt Reisestipendien für Auslandsaufenthalte. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Gastland. Je früher die Bewerbung eintrifft, desto größer die Chancen ein Stipendium zu erhalten. Alle weiteren Informationen zur Bewerbung finden sich  unter: www.wiwi.hu-berlin.de/wwg/projekte. Die Ansprechperson ist:

Frau Dr. Anja Schwerk

Telefon: +49-(0)30-2093-99517

E-Mail: wwg@wiwi.hu-berlin.de

Beantragung von Auslands-BAföG

Das Auslandsbafög ist NICHT bei der gleichen Stelle wie das Inlands-Bafög zu beantragen. Der Antrag für Auslands-BAföG muss bei den für die jeweiligen Länder zuständigen BAföG-Ämtern gestellt werden. Der Mobilitätszuschuss wird nicht auf das BAföG angerechnet. Bitte beachte, dass wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten viele Studierende für ihr Auslandssemester BAföG erhalten, die im Inland keines erhalten! Für die Beantragung wird entweder eine Bescheinigung des International Office oder ein vom International Office bestätigtes Formblatt benötigt.

Weitere Informationen: https://www.bafög.de/auslandsfoerderung

Die zweite Rate des Erasmus-Mobilitätszusschusses ist noch nicht eingetroffen. Woran liegt das und an wen kann man sich wenden?

Der Erasmus Mobilitätszuschuss wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: die erste (meist weitaus größere) Rate wird ausgezahlt, sobald die "Confirmation of Registration" sowie eine Kopie des unterschriebenen Learning Agreements in der HU-Box hochgeladen wurde. Erasmus-Teilnehmer nutzen das OLA-Portal. Die zweite Rate wird für alle Erasmus-Outgoings erst nach der Rückkehr ausgezahlt. Wichtig: Die zweite Rate wird nur ausgezahlt, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Vor Nachfrage sollte daher geprüft werden, ob alle Unterlagen geschickt wurden (die individuellen Unterlagen finden sich in dem persönlichen Ordner der HU Box bzw. im OLA-Portal für Erasmus-Teilnehmer)!

Änderung der Bankverbindung

Wenn sich die Bankverbindung ändert, ist  umgehend Frau Marx (cornelia.marx@uv.hu-berlin.de) zu informieren (selbst wenn wenn der Auslandsaufenthalt bereits beendet ist). Nur dann kann sichergestellt werden, dass Geld z. B. bei Umverteilungen auch überwiesen wird.