Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Learning Agreement

Was

Das Learning Agreement ist ein Dokument zur Bestimmung der Lernziele Ihres Auslandssemesters. Insbesondere schließt es die Auflistung der Kurse ein, die Sie während der Mobilitätsphase belegen möchten. Einem ausgefüllten Learning Agreement sollen auch die äquivalenten Kurse zu entnehmen sein, die Sie an Ihrer Heimatsuniversität anerkannt bekommen möchten. Dieses Dokument ist für Erasmus Studierende besonders wichtig, wobei die meisten Universitäten von ihren Studierenden im Ausland ohnehin verlangen, dass sie eine Form von Learning Agreement ausfüllen.

 

Wann

Sie müssen uns das Learning Agreement vor dem Beginn der Vorlesungszeit (Mitte Oktober für das Wintersemester und Mitte April für das Sommersemester) zur Unterschrift zukommen lassen.
Es ist vorgesehen, dass Sie Ihr Learning Agreement bis drei Wochen nach dem Beginn der Vorlesungszeit ändern dürfen. Danach ist es auch in Ihrem eigenen Interesse, das Learning Agreement nicht weiter zu ändern, so dass Sie genug Vorlesungen besucht haben, bevor Sie die Klausuren schreiben.

 

Wie

Wir unterstützen das EWP-Programm (Erasmus without papers), das heißt, wir bevorzugen die Einreichung des Learning Agreements über das OLA (Online Learning Agreement) Portal.

Falls Ihre Universität das OLA-Portal nicht benutzt oder Sie keine Erasmus Studierende sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatuniversität, um ein Learning Agreement-Formular zu bekommen.

Welche Kurse Sie überhaupt belegen dürfen, das entnehmen Sie der Seite über die Kursauswahl.

Zusätzlich sollen Sie auf die folgenden Bedingungen achten:

 

  • grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Kursbesuch an anderen Fakultäten und/oder Universitäten. Wenn Sie das trotzdem beantragen möchten, lassen Sie den Kursbesuch per E-Mail von unserer Leiterin für Studium und Internationales (Fr. Dr. Anja Schwerk schwerk@wiwi.hu-berlin.de) und von der Verwaltungs-bzw. Fachkoordinatoren aus der anderen Fakultät/Universität genehmigen.
  • die internen Kursen (Kursen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät) dürfen nicht weniger als 50% des gewählten Kursangebots ausmachen
  • Sprachkursen, Berlin Perspective Programme Kurse und Career Centre Kurse werden weder als interne noch als externe Kurse betrachtet, d.h. sie sind von dem Verhältnis ausgeschlossen
  • die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät setzt weder eine Mindest- noch eine Höchstanzahl an ECTS-Punkten, die Sie erreichen sollen. Wir empfehlen jedoch nicht mehr als 30 ECTS-Punkte zu erzielen, denn sonst wäre die Arbeitsbelastung zu umfangreich. 

 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Heimatuniversität zusätzliche/abweichende Bedingungen/Fristen in Kraft haben kann, die Sie ebenso einhalten sollen.

 

 

 

FAQ zum Thema Learning Agreement