Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

FAQ zum Thema Austauschsemester

 
 

1. Allgemeine Informationen


 

4. Nach dem Aufenthalt


 

 

 

Allgemeine Informationen

 

 1. Wie ist der akademische Kalender strukturiert?
Der akademische Kalender ist in zwei Semester aufgeteilt. Das Wintersemester: 1. Oktober – 31. März und das Sommersemester: 1. April – 30. September. Die Vorlesungszeit fängt jeweils Mitte Oktober und Mitte April an, die Klausuren finden im Februar/März bzw. Juli/August statt. Alle akademischen Fristen und Termine finden Sie hier.
 2. Wie lange kann ein Austausch dauern?

Je nach Verfügbarkeit und Vereinbarungen mit Ihrer Heimatuniversität dürfen Sie ein Semester oder ein akademisches Jahr an unserer Fakultät verbringen.

 3. Welches Studienniveau wird für Austauschprogramme angenommen?

Bachelor- und Masterstudierende dürfen an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen Austausch absolvieren. Promovierende dürfen sich als reguläre Studierende an dem Graduiertenzentrum der Fakultät bewerben.

 4. Wo finde ich Informationen über Wohnmöglichkeiten?

Informationen über Wohnheime und Wohnungen für Studierende finden Sie auf der Webseite des zentralen Internationalen Büro. Ihr Kontakt hierfür ist exchange-students@hu-berlin.de.

 5. Wo finde ich Informationen über Visumsangelegenheiten?

Informationen über Visumsangelegenheiten finden Sie auf der Webseite des zentralen Internationalen Büro. Ihr Kontakt hierfür ist exchange-students@hu-berlin.de.

 6. Wo finde ich Informationen über die Krankenversicherung?

Informationen über die Krankenversicherung finden Sie auf der Webseite des zentralen Internationalen Büro. Ihr Kontakt hierfür ist exchange-students@hu-berlin.de.



Zurück nach oben

 

 

Zulassungsvoraussetzungen

 

 1. Welche Sprachkenntnisse sind für Bachelorstudierende erforderlich?

Bachelorstudierende müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.

 2. Welche Sprachkenntnisse sind für Masterstudierende erforderlich?
Masterstudierende müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
 3. Welche Sprachnachweise werden für Deutsch akzeptiert?

Folgende Nachweise für Deutsch als Fremdsprache werden anerkannt:

  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOB)
  • kleines deutsches Sprachdiplom (KDS)
  • Großes deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH
  • Deutsch als Fremdsprache - TestDaF
  • Ein erfolgreiches Studienjahr in Germanistik.
  • Ein deutschsprachiger Schul-/Hochschulabschluss
 4. Welche Sprachnachweise werden für Englisch akzeptiert?

Anerkannte Nachweise von Englischkenntnissen finden Sie auf dieser Liste.

 5.(Bachelor) Ich habe kein anerkanntes Sprachzertifikat für Deutsch, was kann ich tun?

Sie können den Online-Test für Deutsch als Fremdsprache auch auf der Website des Sprachenzentrums der Humboldt-Universität ablegen.
Der Test heißt "C-Test" und ist kostenlos.
Sie dürfen ihn nur einmal ablegen.
Sie sollten mindestens 61 von 100 Punkten erreichen.
Laden Sie Ihre Ergebnisse als Leistungsnachweis herunter.
Hier geht’s zum kostenlosen Deutschtest

 6. Mit einem Ergebnis zwischen 50-60 im C-Test für Deutsch, darf ich mich bewerben?

Dann akzeptieren wir Ihre Bewerbung unter Vorbehalt, wenn Sie sich vor Beginn der Vorlesungszeit für einen 4-wöchigen Deutsch-Intensivkurs anmelden. Deutsch-Intensivkurse (DaF) - HU Deutsche Sprachakademie.

 7. (Master) Ich habe kein anerkanntes Sprachzertifikat für Englisch, was kann ich tun?

Sie können auch den Online-Test für Englisch als Fremdsprache auf der Website des Sprachenzentrums der Humboldt-Universität ablegen.
Der Test heißt "C-Test" und ist kostenlos.
Sie dürfen ihn nur einmal ablegen.
Sie sollten mindestens 81 von 100 Punkten erreichen.
Laden Sie Ihre Ergebnisse als Leistungsnachweis herunter.
Hier geht´s zum kostenlosen Englischtest

 8.(Bachelor) Wird ein Abschluss in Germanistik akzeptiert?

Ja, dies ist ein ausreichender Sprachnachweis, sofern Sie bereits ein Studienjahr abgeschlossen haben.

 9. (Bachelor) Wird ein deutschsprachiger Schul-/Hochschulabschluss akzeptiert?

Ja, wir akzeptieren dies als Nachweis der Sprachkenntnisse.

 10. (Master) Wird ein Abschluss in englischer Sprache und Literatur akzeptiert?

Ja, dies ist ein ausreichender Sprachnachweis, sofern Sie bereits ein Studienjahr abgeschlossen haben.

 11. (Master) Wird ein englischsprachiger Schul-/Hochschulabschluss akzeptiert?
Ja, akzeptieren dies als Nachweis der Sprachkenntnisse.

 

 

Zurück nach oben

 

 

Bewerbung

 

 1. Was ist eine "Nominierung"?

Die Mitteilung Ihrer Angaben und die offizielle Empfehlung als Austauschstudent:in an unserer Universität durch Ihre Heimatuniversität.
Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie aus einer Partnerhochschule kommen und die Anforderungen erfüllen. Trotzdem müssen Sie sich noch einmal direkt bei uns bewerben.
Die Nominierung ist Voraussetzung für Ihre Bewerbung.

 2. Muss ich mich um meine Nominierung kümmern?

Nein, Ihre Heimatuniversität wird Sie bei uns nominieren.

 3. Wann werde ich nominiert?
Ihre Heimatuniversität hat bis zum 15.05 für das Wintersemester und bis zum 15.11 für das Sommersemester Zeit, Sie zu nominieren.
 4. Wie kann ich mich bewerben?

Sobald Sie von Ihrer Heimatuniversität nominiert wurden, erhalten Sie vom zentralen Internationalen Büro eine E-Mail mit dem Link zur Bewerbungsplattform MoveOn. Dort können Sie sich bewerben.

 5. Wann bekomme ich die E-Mail mit dem Link zum MoveOn-Mobilitätsportal?

Je nachdem, wann Sie Ihre Heimatuniversität nominiert, werden Sie die E-Mail mit dem Link erhalten.

 6. Wann soll ich mich bewerben?

Diese sind die Bewerbungszeitfenster:

für das Wintersemester: 15. April - 31. Mai
für das Sommersemester: 15. Oktober - 30. November

 7. Darf ich mich auch ohne Nominierung bewerben?

Nein, wir können leider keine Bewerbungen von Studierenden akzeptieren, die nicht nominiert wurden.

 8. Ist meine Heimatuniversität eine Partneruniversität der WiWi-Fakultät der HU?

Fragen Sie bitte das Outgoing-Team Ihrer Heimatuniversität.

 9. Wie kann ich mich um einen Platz in einem Studierendenwohnheim bewerben?

Während Ihrer Onlinebewerbung können Sie sich für eine Unterkunft in einem Studierendenwohnheim bewerben. Mehr Informationen finden Sie hier. Ansprechpartner dafür ist das zentrale Internationale Büro.



Zurück nach oben

 

 

Immatrikulation

 

 1. Muss ich als Austauschstudierende Gebühren bezahlen?

Ja, obwohl es an der HU für Sie keine Studiengebühren gibt, müssen Semesterbeiträge gezahlt werden. Diese Beiträge belaufen sich auf etwa 300 Euro und können sich geringfügig ändern. Den genauen Betrag finden Sie im Zulassungsbescheid, den Sie in der E-Mail vom zentralen internationalen Büro bekommen. 

 2. Wann muss ich mich immatrikulieren?

In der E-Mail aus dem zentralen Internationalen Büro finden Sie auch die aktuelle Immatrikulationsfrist.

 3. Welche Unterlagen benötige ich zur Immatrikulation?

Diese sind grundsätzlich:

  • ausgefüllter Immatrikulationsantrag (das Formular erhalten Sie per E-Mail vom zentralen Internationalen Büro),
  • Krankenkassenversicherungsnachweis,
  • Zahlungsnachweis für den Semesterbeitrag.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 4. Wie immatrikuliere ich mich?
Indem Sie die benötigten Unterlagen per E-Mail zurückschicken.
 5. Ich habe die E-Mail aus dem zentralen Internationalen Büro nicht bekommen. Was nun?

Wenn Sie die E-Mail nicht bekommen haben, wenden Sie sich bitte an exchange-students@hu-berlin.de

 6. Wer ist der Ansprechpartner für Immatrikulationsangelegenheiten?
Falls Sie Zweifel zu der Frist, der Bezahlung der Gebühren oder der benötigten Dokumente für die Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte an exchange-students@hu-berlin.de
 7. Wo finde ich Informationen zu Visums und Aufenthaltsgenehmigung?

Über Visum und Aufenthaltsgenehmigung können Sie sich auf der Webseite des zentralen Internationalen Büro informieren.



Zurück nach oben



Kursauswahl

 

 1. Welche Kurse der Wiwi-Fakultät dürfen Austauschstudierende belegen?

Sie können alle Kurse der WiWi-Fakultät bzw. der drei Bereiche (Pflicht- und Grundkurse, Wahlkurse und überfachliche Wahlkurse (ÜWP)) belegen.

 2. Gibt es trotzdem Bedingungen?
Ja, die Anforderungen des eigenen Studiengangs an der Heimatuni sollen erfüllt werden, sprachliches und akademisches Niveau für die einzelne Lehrveranstaltung sollen vorhanden sein.
 3. Dürfen Bachelorstudierende Masterkurse belegen?

Bachelor-Studierende dürfen Kurse aus Master-Studiengängen nur mit der schriftlichen Zustimmung (E-Mail reicht) der lehrenden Person belegen. Zudem sollen sowohl die/der Fachbereichskoordinator:in als auch die/der Austauschkoordinator:in der Heimathochschule den Antrag unterstützen.

 4. Dürfen Masterstudierende Bachelorkurse belegen?

 Masterstudierende dürfen Bachelorkurse belegen.  Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Ihnen diese Kurse an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden.

 5. Wo finde ich den Kursenkatalog?

Diesen finden Sie auf AGNES. Sie können nach Studiengang oder nach Fakultät suchen. Für das Vorlesungsverzeichnis ist kein Passwort notwendig. Bitte stellen Sie sicher, dass oben links das richtige Semester (Winter/Sommer) angezeigt wird und geben Sie "Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät" unter "Einrichtung" in das Suchfenster ein.

 6. Wann wird der aktualisierte Kursenkatalog veröffentlicht?

Der aktualisierte Katalog für das Wintersemester wird im September, der für das Sommersemester im März veröffentlicht. Wenn der Katalog für Ihr Auslandssemster noch nicht veröffentlicht wurde, können Sie sich zunächst auf den Katalog des Vorjahres beziehen. Bitte achten Sie darauf, dass von Jahr zu Jahr einige Lehrveranstaltung entfallen oder geändert weden können.

 7. Wie viele ECTS-Punkte gibt es für Kurse an der Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät?
Für die meisten Kurse erhalten Sie 6 ECTS-Punkte.
 8. Wo finde ich die ECTS-Punkte auf AGNES?

Diese finden Sie in der Regel unter "Bemerkung" nach der Abkürzung "LP" (LP = Leistungspunkte).

 9. Muss ich mich zu Vorlesungen und Übungen registrieren/anmelden?
Nein, die Registrierung/Anmeldung ist nicht erforderlich. Ausnahmefälle sind aug AGNES klar gekennzeichnet. Eine Anmeldung ist i. d. R. allerdings für Seminare notwendig.
 10. MUss ich mich für Seminare registrieren/anmelden?

Ja, die Modalität und Frist der Registrierung/Anmeldung sind auf AGNES angegeben.

 11. Muss ich mich zu Berlin Perspective Kursen registrieren/anmelden?

Ja, die Frist und Modailitäten der Registrierung/Anmeldung erfahren Sie auf der Webseite des Programmes Berlin Perspectives Programm.

 12. Muss ich mich zu Sprachkursen registrieren/anmelden?
Ja, die Modalität und Frist der Registrierung/Anmeldung erfahren Sie auf der Webseite des Sprachzentrums.



 

Zurück nach oben

 

 

Learning Agreement

 

 

 1. Was ist ein Learning Agreement?

Das Learning Agreement ist ein Dokument zur Auflistung der Kurse, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes belegen möchten. Das Learning Agreement beinhaltet auch die äquivalenten Kurse, die Sie an Ihrer Heimatsuniversität anerkannt bekommen möchten.

 2. Wann soll das Learning Agreement eingereicht werden?

Uns müssen Sie das Learning Agreement vor dem Beginn der Vorlesungszeit (Mitte Oktober für das Wintersemester und Mitte April für das Sommersemester) zur Unterschrift zukommen lassen.

 3. Darf man das Learning Agreement ändern?
Ja, das Learning Agreement darf man bis 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn ändern. Besondere Fälle sind einzeln zu besprechen.
 4. Soll ich als Nicht-Erasmus Studierende:r ein Learning Agreement einreichen?

Ja, sogar wenn Ihre Heimatuniversität kein Learning Agreement verlangt, müssen Sie ein Learning Agreement an der WiWi-Fakultät einreichen.

 5. Wie kann man das Learning Agreement einreichen?

Das Learning Agreement sollte im besten Fall durch das OLA Portal eingereicht werden. Falls Ihre Heimat Universität das Portal nicht unterstützt und/oder Sie kein Erasmus-Studierende:r sind, benutzen Sie das Formular von Ihrer Heimatuniversität und schicken Sie es uns an incomings-wiwi@hu-berlin.de.

 6. Darf ich (externe) Kurse aus anderen Fakultäten in das Learning Agreement eintragen?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Kurse aus anderen Fakultäten zu belegen. Sollten Sie das trotzdem beantragt und genehmigt bekommen haben, achten Sie bitte darauf, dass die Kurse an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (die internen Kursen) nicht weniger als 50% des gewählten Kursangebots ausmachen. 

 7. Gelten Sprach- Berlin Perspective- 
und  Career Centre-Kurse als externe Kurse?

Nein, diese Kurse gelten weder als intern noch als extern, d. h. sie können dort theoretisch so viele Kurse belegen, wie Sie möchten.

 8. Gibt es eine Mindest- und/oder eine Höchstanzahl an ECTS-Punkten?

Nein, die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verlangt weder eine Mindest- noch eine Höchstanzahl an ECTS-Punkten, die Sie erreichen sollen. Wir empfehlen jedoch nicht mehr als 6 Kurse (an der WiWi 30 ECTS-Punkte zu belegen. Beachten Sie, dass Sie i. d. R. für den Erhalt der Erasmus-Förderung eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten benötigen (Auskunft darüber gibt Ihre Heimatuniversität).

 9. Gibt es noch etwas zu beachten?
Achten Sie darauf, dass Ihre Heimatuniversität andere Anforderungen als die WiWi-Fakultät (z. B. eine andere Mindestanzahl an ECTS-Punkten oder andere Fristen) haben kann.

 

 

Zurück nach oben

 

HU-Tools
 1. Was ist AGNES?

AGNES ist das Online-Portal, in dem Sie alle Lehrveranstaltungen der Humboldt-Universität (HU) finden können. Über AGNES können Sie sich auch für Prüfungen anmelden. "Agnes" hieß übreigens die erste Studentin an der Humboldt-Universität.

 2. Brauche ich ein Passwort für AGNES?

Ja und nein. Sie brauchen kein Passwort, um das Vorlesungsverzeichnis einzusehen. Für den Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich auf AGNES benötigen Sie jedoch einen HU-Account.

 3. Was ist ein HU-Account?

Der Account besteht aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Er wird benötigt, um alle digitalen Dienste an der Humboldt-Universität zu nutzen.

 4. Wie bekomme ich einen HU-Account?

Ein HU-Account wird automatisch erstellt, sobald Sie immatrikuliert werden. Sie müssen ihn nur noch aktivieren.

 5. Wie aktiviere ich meinen HU-Account?

Zur Aktivierung des HU-Kontos und zum Zurücksetzen des Passworts erhalten alle HU-Studierenden eine PIN Nummer. Sie müssen dann diese Seite besuchen und die PIN aus dem PIN-Brief eingeben, um Ihr Konto zu aktivieren.

 6. Wie bekomme ich den PIN-Brief?

Das zentrale Incoming-Team wird Abholtage organisieren, an denen Sie Ihren Brief persönlich abholen können. Wenn Sie innerhalb eines Monats vor Semesterbeginn keine Informationen darüber erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das zentrale Incoming-Team.

 7. Was ist der TAN-Brief?

Ein TAN-Brief ist enthält eine Liste von zufällig generierten Codes, die Ihrem HU-Konto eindeutig zugeordnet sind.

 8. Wie erhalte ich den TAN-Brief?

Für die Beantragung eines TAN-Briefes gibt es drei Möglichkeiten: (1) Sie können den Antrag über Ihren persönlichen Bereich in AGNES stellen, (2) Sie können den Antrag persönlich in unserem Prüfungsbüro stellen, oder (3) Sie können - in dringenden Fällen - jemanden damit beauftragen. (Mehr Informationen hier)

 9. Wozu brauche ich den TAN-Brief?

Eine TAN-Liste benötigen Sie für die Prüfungsan- und -abmeldung, für die Überprüfung Ihrer Notenübersicht und zum Ändern Ihrer Adresse. Alle diese Aktionen können Sie in Ihrem persönlichen Bereich in AGNES durchführen. Bei jeder Aktion werden Sie vom System aufgefordert, einen TAN-Code aus der TAN-Liste einzugeben, um Ihre Identität zu überprüfen.

 10. Was ist die HU-E-Mail-Adresse?

Die HU-E-Mail-Adresse ist eine E-Mail-Adresse, die mit @student.hu-berlin.de oder einfach @hu-berlin.de endet. Ihr HU-Account ist mit einer solchen E-Mail-Adresse verknüpft, die von allen HU-Diensten als Standardkommunikationskanal verwendet wird. An diese Adresse werden Mitteilungen der Bibliothek, die jährliche Aufforderung zur Änderung Ihres Passworts sowie Nachrichten von Moodle, Agnes und dem Prüfungsbüro gesendet. Außerdem erleichtert die Verwendung einer HU-E-Mail-Adresse die Kommunikation mit dem Support-Team, da HU-Studierende anhand ihrer E-Mail-Adresse als solche erkannt werden können.

 11. Wie erhalte ich die HU-E-Mail-Adresse?

Eine HU-E-Mail-Adresse wird automatisch zusammen mit Ihrem HU-Account erstellt. Sie brauchen sie nicht zu beantragen.

 12. Wie aktiviere ich die HU-E-Mail-Adresse?

Sie brauchen das Konto nicht zu aktivieren. Solange Sie Ihr HU-Account aktiviert haben, können Sie jederzeit über einen der auf dieser Seite verfügbaren Clients auf Ihre HU-E-Mail-Adresse zugreifen.

 13. Was ist die Moodle-Plattform?

Moodle ist eine Online-Plattform, die sichere und anpassbare digitale Kursräume zur Unterstützung von Kursen, Arbeitsgruppen und Projekten bietet.

 14. Wozu brauche ich die Moodle-Plattform?
Moodle konzentriert sich auf die inhaltliche Unterstützung. Die einzelnen Lehrenden bestimmen, ob und in welcher Weise ihr Kurs durch Moodle unterstützt werden soll. Wenn ein Kurs, den Sie besuchen, mit einem Moodle-Kurs verknüpft ist, finden Sie dort höchstwahrscheinlich nicht nur Lernhilfen, sondern auch Informationen zur Organisation, Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Studierenden.
 15. Muss ich mich für generell für Kurse und Moodle-Kurse anmelden?

Die Anmeldung zu Kursen ist in der Regel nicht erforderlich (insbesondere für Vorlesungen und Übungen). Die Anmeldung zu Seminaren hingegen erfolgt in der Regel per E-Mail (Infos dazu auf der jeweiligen Seite des Seminars auf AGNES).
Zur Anmeldung für einen Moodle-Kurs einer Lehrveranstaltung (eines Kurses) erhalten Sie das Password (den Kursschlüssel) i. d. R. vom Lehrstuhl / der/dem Lehrenden.

 16. Wie verbinde ich mich mit dem W-LAN Netzwerk Eduroam?

Sobald Sie einen HU-Account haben, können Sie die Verbindung zu Eduroam auf Ihrem Computer/Telefon/Tablet konfigurieren, indem Sie diese Anweisungen befolgen.

 17. An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zu HU-Tools wenden?

Bitte nutzen Sie diese Kontakte für weitere Fragen:

 

 

Zurück nach oben

 

Certificate of Arrival
 1. Was ist das Certificate of Arrival?

Das Certificate of Arrival (gibt es i.d.R. nur für Erasmus-Studierende) bestätigt, dass Sie Ihren Austauschaufenthalt an der WiWi-Fakultät angetreten haben.

 2. Sind Certificate of Arrival, of attendance oder of departure dasselbe?

Ja, in der Regel sind all diese Bezeichnungen für ein einziges Dokument da. Manche Universitäten verlangen allerdings mehr als ein Formular. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihre Heimatuniversität.

 3. Von wem bekomme ich das Formular?

Das Formular bekommen Sie von Ihrer Heimatuniversität

 4. Wer muss das Certificate unterschreiben?

Das Certificate wird von dem Internationalen Büro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in der Spandauer Straße 1 unterschrieben.

 5. Wann muss ich das Certificate unterschreiben lassen?
Beim Anfang und beim Ende Ihres akademischen Aufenthaltes. Wir werden das Dokument maximal zwei Wochen nach dem Anfang und drei Tage vor dem Ende unterschreiben.
 6. Welche werden meine Ankunfts- und Abreisedatum sein? 

Das Ankunftsdatum wird gleich dem Semesteranfang sein (01.10 für das Winter- und 01.04 für das Sommersemester). Wenn Sie einen Intensivkurs Deutsch an unserem Sprachenzentrum belegt haben, können wir den Kursbeginn als Ankunftsdatum bestätigen.

Das Abreisedatum wird gleich dem Tag Ihrer letzten Prüfung an der HU (Klausur oder Hausarbeitabgabe) sein.

Wir dürfen weder Flug- oder Zugtickets noch Mietverträge für die Bestimmung der Ankunft und der Abreise in Betracht ziehen.

 

 

Zurück nach oben

 

Prüfungsanmeldung
 1. Muss ich mich für Prüfungen anmelden?

Ja, ohne Anmeldung zur Prüfung ist es nicht möglich, die Prüfung abzulegen.

 2. Gibt es Ausnahmen zur Pflicht der Prüfungsanmeldung?

Nein, alle Prüfungen in der Prüfungsliste dürfen nur mit Anmeldung abgelegt werden. Manche Tests, vor allem die Hausarbeiten und die Vorträge im Rahmen von Seminaren, stehen nicht auf der Liste. Nur in dem Fall entfällt die Anmeldung durch AGNES und ist es ausreichend, wenn Sie sich direkt bei der lehrenden Person anmelden.

 3. Wie melde ich mich für Prüfungen an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über AGNES. Dafür sind ein HU-Account und der TAN-Brief erforderlich. Hier findeen Sie eine detaillierte Anleitung.
 4. Wo finde ich die Liste der Prüfungstermine?

Auf dieser Seite des Prüfungsbüro wird jedes Semester rechtzeitig die Prüfungsliste hochgeladen.

 5. Was mache ich, wenn ich am Tag der Prüfung krank bin?

Man muss ein ärztliches Attest im Prüfungsbüro spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin vorlegen. Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung von einem Arzt ausgestellt worden sein. Auf dem Attest sollen die Matrikelnummer und die Prüfung vermerkt werden, für die Sie sich krankmeldet haben. Die Abgabe kann per Post (Poststempel maßgeblich) oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen. Nach erfolgreichem Empfang eines gültigen Attests wird die Verbuchung der Krankmeldung in AGNES sichtbar.

 6. Wie melde ich mich für einen 2. Versuch an?
Wenn Sie im ersten Versuch nicht bestanden haben, melden Sie sich für den 2. Versuch über AGNES an. Hier die Anleitungen.
 7. Wann kann ich mich für einen 2. Versuch anmelden?

Für einen 2. Versuch dürfen Sie sich erst ab dem Ablauf des 1. Prüfungstermins (nach Krankheit oder Nichtbestehen) oder nach der Notenverbuchung anmelden.  Die Anmeldefrist für den 2. Versuch ist identisch mit der Rücktrittsfrist der betreffenden Prüfung im 2. Termin.

 8. Kann ich den 2. Versuch auch aus meiner Heimatuniversität schreiben?

Grundsätzlich ist davon abzuraten. Ausnahmsweise in gut begründeten Fällen ist es nach Rücksprache mit dem Prüfungsbüro der WiWi möglich. Eine Prüfungsanmeldung über AGNES ist notwendig.

 9. Wer ist der Ansprechpartner für Prüfungsangelegenheiten?
Ihr primärer Ansprechpartner für Prüfungsangelegenheiten ist das Prüfungsbüro.

 

 

Zurück nach oben

 

Notensystem

 

 1. Wie funktioniert das deutsche Notensystem?

Das deutsche System ist ein auf Zahlen basierendes System und reicht von 1,0 (serh gut) bis 5,0 (ungenügend/nicht bestanden).

 2. Was ist die beste Note?

Die beste Note ist 1,0.

 3. Was ist die unterste Bestehensnote?

Die unterste Bestehensnote ist 4,0 (ausreichend).

 4. Was bedeutet eine 5,0?

Eine 5,0 bedeutet, dass die Prüfung nicht bestanden wurde. Dies kann entweder daran liegen, dass die Leistung nicht ausreichend war, oder daran, dass die Prüfung nicht abgelegt wurde, obwohl man sich dafür angemeldet hat und nicht davon zurückgetreten ist.

 5. Wer ist für die Umrechnung in das System meiner Heimatuniversität zuständig?

Für die Umrechnung der Noten in das System Ihrer Heimatuniversität ist Ihre Heimatuniversität selbst, und höchstwahrscheinlich das dortige Prüfungsbüro, zuständig.

 

 

Zurück nach oben

 

 

Leistungsnachweis
 1. Was ist der Leistungsnachweis (Transcript of Records)?

Das Transcript of Records (ToR) ist das offizielle Dokument, das all die akademischen Leistungen auflistet, die Sie während Ihres Austauschs an der Humboldt-Universität erbracht haben. Sie benötigen es, damit Ihre Heimatuniversität die von Ihnen hier erbrachten Studienleistungen anerkennen kann.

 2. Wer stellt das Transcript of Records aus?

Das Prüfungsbüro stellt das Transcript of Records aus.

 3. Wann bekomme ich mein Transcript of Records?

Es kann bis zu acht Wochen nach dem Datum Ihrer letzten Prüfung dauern.

 4. Wie bekomme ich mein Transcript of Records?

Sie erhalten es automatisch per Post an die in AGNES registrierte Adresse und per E-Mail an Ihre HU-E-Mail-Adresse.

 5. Was wird automatisch in meinem Transcript of Records enthalten sein?

Das Transcript of Records enthält alle Prüfungsergebnisse zu den Lehrveranstaltungen, die Sie an unserer Fakultät besucht haben. Wenn Sie Kurse an anderen Fakultäten oder Instituten belegt haben (z. B. Sprachkurse, Berliner Perspektive-Kurse, Kurse des Career Centers) und die Prüfungsergebnisse nicht an das WiWi-Prüfungsbüro übermittelt haben, werden diese Lesitungen nicht in Ihrem Transcript of Records erscheinen.

 

 

Zurück nach oben

 

HU-Account Pflege
 1. Wie lange ist mein HU-Account gültig?

Ihr HU-Account ist bis zum letzten Tag des Semesters, an dem Sie automatisch exmatrikuliert werden (30.04 für das Wintersemester und 30.09 für das Sommersemester), gültig.

 2. Wie lange funktionieren die HU-Account-Dienste?

Die HU-Account Dienste (E-Mail-Adresse, persönlicher Bereich in AGNES, Wi-Fi Zugang usw.) funktionieren bis vier Wochen nach Ihrer Exmatrikulierung.

 3. Wie kann ich die E-Mail-Weiterleitung einrichten?

Bitte folgen Sie diesem Link, um die E-Mail-Weiterleitung einzurichten.

 4. Wo kann ich mehr Informationen über den HU-Account finden?

Diese Seite hilft Ihnen mit weiteren Informationen zur Verwaltung Ihres HU-Accounts.

 5. Wer ist der Ansprechpartern bei Problemen mit dem HU-Konto und/oder Diensten?

Bitte wenden Sie sich an die Benutzerberatung.

 

 

Zurück nach oben