Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Hochschul- bzw. Studiengangwechsel

Sie planen einen Hochschul- oder Studiengangswechsel?

Das Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist stark quantitativ orientiert.

Informationen zum Studium erhalten Sie auf der Homepage des Studienbüros.

Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen an der Humboldt-Universität zu Berlin erhalten Sie auf der Homepage der Humboldt-Universität zu Berlin, Referat Studierendenservice.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Voraussetzung für Zugang und Zulassung zum Studium
Zugang und Zulassung zum Studium setzen voraus, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu zählt auch, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber keine vorgeschriebenen Leistungsnachweise oder Prüfungen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nach den Rechtsvorschriften dieser Hochschule endgültig nicht bestanden hat.

 

Wann ist eine Bewerbung zum höheren Fachsemester möglich oder zwingend?

Die Bewerbung zum höheren Fachsemester im Bachelor- bzw. Masterstudium ist für deutsche Bewerber/-innen bzw. Bildungsinländer/-innen direkt an der Humboldt-Universität zu Berlin online innerhalb der Bewerbungsfristen möglich.

Es müssen anrechenbare Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 LP pro Fachsemester vorhanden sein. Die Beurteilung des Leistungsstandes erfolgt nach den Regeln der aktuell geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester im gleichen bzw. im wesentlich gleichen Studienfach ist ausgeschlossen. In diesem Fall muss zwingend eine Bewerbung zum höheren Fachsemester erfolgen. Das gilt auch, wenn Sie bislang keine bzw. nicht ausreichend Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben. Da es bei einem Hochschulwechsel keine Rückstufungen geben darf, müssen Sie damit rechnen, keine Zulassung zu erhalten.

 

Wer nimmt die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor und auf welcher Grundlage erfolgt diese Einstufung?

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Grundlage dafür ist der derzeitige Leistungsstand.

Die Einstufung erfolgt gemäß § 15 ZSP-HU und die Beurteilung des Leistungsstandes nach den Regeln der aktuell geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Prüfungen müssen bestanden und die Studienleistungen erbracht sein. Für den Pflicht- bzw. fachlichen Wahlpflichtbereich werden die Anzahl der Studienpunkte berücksichtigt, die für den äquivalenten Kurs an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vergeben werden. Dies kann gegebenenfalls zu einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester führen.

 

Werden Prüfungsanmeldungen des Bewerbungssemesters bei der Einstufung berückichtigt?
Nein. Es dürfen nur bestandene Prüfungs- und Studienleistungen berücksichtigt werden.

 

Das Bachelorstudium ist abgeschlossen und Sie sind bislang in keinem Masterstudiengang eingeschrieben. Erfolgt die Bewerbung zum ersten oder zum höheren Fachsemester?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich zum 1. Fachsemester innerhalb der Fristen der Humboldt-Universität zu Berlin.

 

Sie sind in einem fachfremden Studiengang eingeschrieben, haben aber noch keine bzw. nicht ausreichend Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht. Kann ich mich zum höheren Fachsemester bewerben?
Nein. Sie bewerben sich erneut zum 1. Fachsemester. Haben Sie bis zur Immatrikulation Prüfungs- und Studienleistungen erbracht, können Sie die Möglichkeit einer Anerkennung im Prüfungsbüro klären.

 

Wie geht es nach der Einstufung weiter?
Alle Bewerbungsunterlagen werden an das Referat Studierendenservice, Zulassungsbüro der Humboldt-Unviversität zu Berlin weitergeleitet. Von dort erhalten Sie den Bescheid über die Zulassung bzw. Ablehnung Ihres Antrags. Eine Prognose über den Erhalt eines Studienplatzes kann Ihnen niemand geben.

 

Sind die Prüfungs- und Studienleistungen bereits anerkannt, wenn die Immatrikulation erfolgt ist?
Nein. Mit der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist noch keine Anerkennung der Leistungen verbunden. Die Anerkennung erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikulation. Melden Sie sich nach Semesterbeginn zeitnah im Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und reichen einen aktuellen Notennachweis ein, der alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen enthält. Ist der Leistungsnachweis inhaltlich nicht schlüssig, fügen Sie entsprechende Kurs- bzw. Modulbeschreibungen bei.
 
 

 

Wie erfolgt die Anerkennung der Leistungen?
Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.wiwi.hu-berlin.de/de/studium/pa/anerkennung/anerkennung