Humboldt-Universität zu Berlin - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre

 

Studien- und Prüfungsordnung, Studienabschluss

  • Nichtamtliche Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung inkl. aller Änderungen sowie Modulkatalog

  • Studien- und Prüfungsordnung Monobachelor, Zweitfach: AMB 47/2016 (zzgl. Änderungen)

  • Studienordnung als Schaubild für  Monobachelor / Zweitfach
  • Behandlung "überzähliger" LP
  • Studienabschluss und Berechnung der Abschlussnote
    Alle Studien- und Prüfungsleistungen gemäß § 5 der Studienordnung sind erfolgreich bestanden.
    Die Bachelorarbeit wurde mindestens mit der Note 4,0 bewertet.

    Die Abschlussnote errechnet sich aus
    den Noten der Modulabschlussprüfungen des Pflicht- und des fachlichen Wahlpflichtbereiches gewichtet nach den LP der Module sowie der Note der Bachelorarbeit (12 LP). Der ÜWP wird nicht berücksichtigt.

    Dabei werden im Pflichtbereich des
    - Mono-BA: 48 LP und des
    - Zweitfaches: 12 LP
    der bestbenoteten Module berücksichtigt.
    Dies erfolgt aber erst nach Abschluss sämtlicher Prüfungs- und Studienleistungen inkl. ÜWP

Bachelorarbeit

  • Zulassungsvoraussetzung:
    Abschluss aller Pflichtmodule sowie
    von drei Modulen des fachlichen Wahlpflichtbereichs "B": Betriebswirtschaftslehre
  • Anmeldung im Prüfungsbüro - Formular via E-Mail nach Erfüllung der o.g. Zulassungsvoraussetzung
  • Bearbeitungszeit: 60 Tage
    Umfang: ca. 60.000 Zeichen ohne Leerzeichen (ca. 25-30 Textseiten ohne Anhang)
  • Beschluss zur Betreuung und Begutachtung
  • Voraussetzungen der Institute und Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten
    Eine Übersicht zu den Voraussetzungen der Institute sowie den Leitfaden "Wissenschaftliches Arbeiten für Studierende" erhalten Sie auf den Seiten des Studienbüros.

Auslandssemester


Die folgende Studien- und Prüfungsordnung trat mit Ablauf des 30.09.2021 außer Kraft: AMB 24/2010 (zzgl. Änderungen)