Anerkennung von Kursen aus dem Ausland
Wenn Sie im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen, bevor Sie uns kontaktieren:
- Internationales Büro, Kursanerkennung (Diese Beschreibung zum Anrechnungsverfahren stellt lediglich Auszüge aus dem Beschluss des Prüfungsausschusses über das Verfahren zur Anerkennung dar und hat keine rechtliche Bindung. Sie dient ausschließlich der kompakten Information.)
- Beschluss des Prüfungsausschusses "Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen"
Nachdem Sie den Antrag entsprechend der oberen Links gestellt haben (Formulare zur Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie ausschließlich im Prüfungsbüro), wenden Sie sich an den jeweiligen Ansprechpartner, um eine Unterschrift zu bekommen.
Studienfachberater/Bestätigung von nicht-äquivalenten Leistungen:
- Wirtschafstinformatik und Informatik Kurse (Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik) *
- BWL, ÜWP-Bereich: Frau Kath (kath@hu-berlin.de)
- VWL - Studienfachberater s. hier: https://www.wiwi.hu-berlin.de/de/studium/sb/student-advisory-service
- Quantitative Methoden: der jeweilige Fachvertreter, siehe https://www.wiwi.hu-berlin.de/de/professuren
* Die Studierende, die im Ausland Kurse der Informatik oder Wirtschaftsinformatik belegen möchten, müssen zusätzlich vor dem Anfang des Auslandsaufenthaltes die Bestätigung der Komission erhalten, dass die von ihnen gewählten Kurse anrechenbar sind. Dazu benötigen Sie das folgende Formular (beachten Sie, dass es um einen zusätzlichen Antrag handelt, der zusätzlich zu dem Formular zur Anerkennung der Prüfungsleistungen gestellt werden soll): Antrag Anerkennung Auslandskurse INF_WI. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik. Bitte reichen Sie in Ihrem Antrag Kurse für nicht mehr als über insgesamt 26 ECTS ein!
Bitte beachten Sie, dass die Kurse, die sich ausschließlich auf Vermittlung von Programmierungskenntnissen konzentrieren (Programmierungskurse), nicht anerkannt werden. Dies erklärt sich dadurch, dass Studierende bereits bei der Bewerbung für den Master Wirtschaftsinformatik Programmierungskenntnisse nachweisen müssen, daher können sie während des Studiums nicht nochmal anerkannt/erbracht werden.
Außerdem werden keine Kurse anerkannt, die eine hohe inhaltliche Überschneidung mit den Pflichtmodulen aufweisen.
Keine reinen BWL Kurse ohne Informatik-Bezug. Hier ist nur eine Äquivalenzanrechnung denkbar, wenn es an unserer Fakultät vergleichbare Kurse gibt.
Bei den äquivalenten Kursen wenden Sie sich an den jeweiligen Fachvertreter.
(Mehr Details finden Sie unter den oben genannten Links).